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Legislative: Unterschied zwischen den Versionen
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In Deutschland gehören zur Legislative der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] und die Landtage der [[Land (Deutschland)|Bundesländer]]. Bei der Gesetzgebung des Bundes wirkt auch der [[ | In Deutschland gehören zur Legislative der [[Deutscher Bundestag|Deutsche Bundestag]] und die Landtage der [[Land (Deutschland)|Bundesländer]]. Bei der Gesetzgebung des Bundes wirkt auch der [[Bundesrat (Deutschland)|Deutsche Bundesrat]] mit, dessen Mitglieder von den einzelnen Bundesländern entsandt werden und somit nicht dirket vom Volk gewählt wurden. Dies dient der zusätzlichen Kontrolle. | ||
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Version vom 5. Februar 2017, 18:54 Uhr
Die Legislative (von lateinisch lex = ,Gesetz‘ und ferre = ,tragen‘, davon das PPP latum = ,getragen‘), auch gesetzgebende Gewalt genannt, ist in der Staatstheorie neben der Exekutive (ausführenden Gewalt) und Judikative (Rechtsprechung) eine der drei unabhängigen staatlichen Gewalten im Sinne der Gewaltenteilung. Sie wird in der Regel vom Volk direkt gewählt.
In Deutschland gehören zur Legislative der Deutsche Bundestag und die Landtage der Bundesländer. Bei der Gesetzgebung des Bundes wirkt auch der Deutsche Bundesrat mit, dessen Mitglieder von den einzelnen Bundesländern entsandt werden und somit nicht dirket vom Volk gewählt wurden. Dies dient der zusätzlichen Kontrolle.
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