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Kardinalerzbischof: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine ähnliche Bezeichnung für „einfache“ Bischöfe, die zum Kardinal kreiert worden sind (z. B. [[Karl Lehmann|Kardinal Karl Lehmann, Bischof des Heiligen Stuhles von Mainz]]), ist ''nicht'' möglich, da ''Kardinalbischof'' offiziell und ausschließlich die Angehörigen der [[Kardinalbischof|so bezeichneten Kardinalsklasse]] genannt werden. | Eine ähnliche Bezeichnung für „einfache“ Bischöfe, die zum Kardinal kreiert worden sind (z. B. [[Karl Lehmann|Kardinal Karl Lehmann, Bischof des Heiligen Stuhles von Mainz]]), ist ''nicht'' möglich, da ''Kardinalbischof'' offiziell und ausschließlich die Angehörigen der [[Kardinalbischof|so bezeichneten Kardinalsklasse]] genannt werden. | ||
Kategorie: | [[Kategorie:Religiöser Titel]] | ||
Aktuelle Version vom 22. Dezember 2013, 10:33 Uhr
Der Begriff „Kardinalerzbischof“ ist eine inoffizielle, aber durchaus geläufige Bezeichnung für einen residierenden Erzbischof, der zum Kardinal kreiert worden ist. Dem Anschein widersprechend nimmt ein solcher Kardinalerzbischof einen niedrigeren Rang als ein Kardinalbischof ein. In der Regel gehört er der Klasse der Kardinalpriester an.
Beispielsweise kann man Kardinal Joachim Meisner, Erzbischof von Köln als den „Kardinalerzbischof von Köln“ bezeichnen.
Eine ähnliche Bezeichnung für „einfache“ Bischöfe, die zum Kardinal kreiert worden sind (z. B. Kardinal Karl Lehmann, Bischof des Heiligen Stuhles von Mainz), ist nicht möglich, da Kardinalbischof offiziell und ausschließlich die Angehörigen der so bezeichneten Kardinalsklasse genannt werden.
Init-Quelle
Entnommen aus der:
Erster Autor: 84.154.103.125 , Alle Autoren: JARU, Textkorrektur, Polemos, Eingangskontrolle, Hardenacke, 84.154.103.125