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Dignitas: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Mitglieder haben kein Stimmrecht, einzig Minellig besitzt dies.
Die Mitglieder haben kein Stimmrecht, einzig Minellig besitzt dies.
Der Verein ist in der Schweiz legal und wurde nach langem juristischem und politischen Kampf dort permanent mit einer Immobilie als Sterbeort in einem Schweizer Industriegebiet eingerichtet. <ref>Urs Willmann: [http://images.zeit.de/text/2005/44/Dignitas Dignitas ist ein diktatorischer Verein]. In: ''[[Die Zeit]]'' Nr. 44 vom 27. Oktober 2005</ref>   
Der Verein ist in der Schweiz legal und wurde nach langem juristischem und politischen Kampf dort permanent mit einer Immobilie als Sterbeort in einem Schweizer Industriegebiet eingerichtet. <ref>Urs Willmann: [http://images.zeit.de/text/2005/44/Dignitas Dignitas ist ein diktatorischer Verein]. In: ''[[Die Zeit]]'' Nr. 44 vom 27. Oktober 2005</ref>   


== Vorgehensweise ==
== Vorgehensweise ==

Version vom 25. Januar 2012, 10:00 Uhr

Dignitas lat. für Würde ist ein gemeinnütziger Verein, der es nach eigenem Bekunden schwer erkrankten Menschen leichter machen will, würdig zu sterben. Er wurde am 17. Mai 1998 von dem Journalisten und Anwalt Ludwig A. Minelli gegründet. In Deutschland gibt es seit 2005 eine Zweigstelle, die hier nur beratend tätig werden darf. In der Schweiz hingegen darf unter bestimmten Bedingungen die aktive Sterbehilfe durchgeführt werden. Die Mitglieder haben kein Stimmrecht, einzig Minellig besitzt dies. Der Verein ist in der Schweiz legal und wurde nach langem juristischem und politischen Kampf dort permanent mit einer Immobilie als Sterbeort in einem Schweizer Industriegebiet eingerichtet. [1]

Vorgehensweise

Menschen mit Schmerzen, bei denen es keine Hoffnung mehr gibt und die durch aktive Sterbehilfe mit einer Patientenverfügung sterben wollen haben in Deutschland nicht das Recht dies zu tun. Einzig die passive Sterbehilfe ist unter bestimmten Bedingungen legal. Durch eine Volksabstimmung und in Abstimmung mit dem europäischen Recht wurde die aktive Sterbehilfe, wenn sie uneigennützig ist, erlaubt. Durch die besondere Regelungen des Schweizer Staatsrecht ist zudem ein Sterbetourismus entstanden, da auch Ausländer direkt mit einer Empfehung eines Schweizer Arztes kurzfristig teilnehmen können.

Als Hilfe nimmt die Organisation daher Art. 115 des Schweizerischen Strafgesetzbuches zur Hilfe

Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord

„Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe1 bestraft.“

Somit wäre nach schweizer Recht nur die selbstsüchtige Tat strafbar.

Belege

  1. Urs Willmann: Dignitas ist ein diktatorischer Verein. In: Die Zeit Nr. 44 vom 27. Oktober 2005