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Kammerherr (Historisch): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Februar 2012, 18:53 Uhr

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Hans Holbein der Jüngere: Bildnis des Charles de Solier, Sieur de Morette (1535)

Ein Kammerherr war ein Amtsinhaber am Hof eines regierenden Fürsten oder Monarchen, der den Ehrendienst am Hof zu versehen hatte. Er stand über dem Kammerjunker. An sehr größen Höfen gab es auch einen Hofmarschall, der dann über ihm stand. Das Abzeichen des Kammerherrn war der goldene Kammerherrnschlüssel

Quelle

Verschiedene Kammerherrn

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