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Gewaltmonopol des Staates: Unterschied zwischen den Versionen

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== Situation in der BRD ==
== Situation in der BRD ==
In einigen Migrantenvierteln der Bundesrepublik sehen führende Vertreter der deutschen Polizei das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr gewährleistet. In manchen Vierteln Berlins, Hamburgs, Duisburgs, Essens oder Kölns gebe es Straßenzüge, in die sich Polizisten nicht mehr allein hineintrauten. Führt ein Beamter dort eine Verkehrskontrolle durch, mobilisieren junge Männern mit türkischem oder arabischem Hintergrund schnell Unterstützung. Von so einer Menge bedrängt und beschimpft, müsse sich der Rechtsstaat dann zurückziehen. Die deutsche Rechtsordnung und ihre Vertreter würden nicht akzeptiert. In diesen Migrantenvierteln wanke daher das staatliche Gewaltmonopol. Ähnliches sei bei Massenschlägereien erfahren worden. Die Polizei werde bedrängt mit den Worten, sie habe dort nichts zu suchen, solle sich aus den Angelegenheiten raushalten.<ref>[http://www.welt.de/politik/deutschland/article7122561/Polizei-warnt-vor-Chaos-in-Migrantenvierteln.html Polizei warnt vor Chaos in Migrantenvierteln]</ref>  
=== Interview von Rainer Wendt ===
In der Welt berichtete [[Rainer Wendt]] als Bundesvorsitzender der [[Deutschen Polizeigewerkschaft]], dass in einigen Migrantenvierteln der Bundesrepublik das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr gewährleistet sei. In manchen Vierteln Berlins, Hamburgs, Duisburgs, Essens oder Kölns gebe es Straßenzüge, in die sich Polizisten nicht mehr allein hineintrauten. Führt ein Beamter dort eine Verkehrskontrolle durch, mobilisieren junge Männern mit türkischem oder arabischem Hintergrund schnell Unterstützung. Von so einer Menge bedrängt und beschimpft, müsse sich der Rechtsstaat dann zurückziehen. Die deutsche Rechtsordnung und ihre Vertreter würden nicht akzeptiert. In diesen Migrantenvierteln wanke daher das staatliche Gewaltmonopol. Ähnliches sei bei Massenschlägereien erfahren worden. Die Polizei werde bedrängt mit den Worten, sie habe dort nichts zu suchen, solle sich aus den Angelegenheiten raushalten. '''Anmerkung:''' Herr Wendt belegt diese Behauptungen nicht mit konkreten Fällen und Zahlen, so dass es sich vermutlich um rare Einzelfälle handelt. <ref>[http://www.welt.de/politik/deutschland/article7122561/Polizei-warnt-vor-Chaos-in-Migrantenvierteln.html Polizei warnt vor Chaos in Migrantenvierteln]</ref>  


== Einzelnachweise ==
== Links und Quellen ==
=== Siehe auch ===
* [[Souveränität]]
* [[Strafanspruch des Staates]] (Strafverfolgung, Strafvollzug)
* [[Gewalt]] – als Begriff der politischen Philosophie
* [[legitimes Machtmonopol]]
* [[Schwacher Staat]]
* [[Ewiger Landfriede]] von 1495 – Wurzel des Gewaltmonopols
 
 
=== Weblinks ===
* [http://www.textlog.de/7321.html Max Weber: ''Wirtschaft und Gesellschaft'', Kap.&nbsp;1, §&nbsp;17: ''Das legitime Gewaltmonopol als konstitutives Element des Staates'']
* [http://www.dcaf.ch/publications/Publications%20New/Occasional_Papers/6.pdf Fred Schreier und Marina Caparini: ''Privatising Security: Law, Practice and Governance of Private Military and Security Companies''. Genf 2005] (zu den privaten Sicherheitsfirmen)
 
=== Einzelnachweise ===
<references/>
<references/>
=== Quellen ===
=== Literatur ===
* Mattias G. Fischer: ''Reichsreform und „Ewiger Landfrieden“. Über die Entwicklung des Fehderechts im 15. Jahrhundert bis zum absoluten Fehdeverbot von 1495. Zugleich ein Beitrag zu den historischen Grundlagen des staatlichen Gewaltmonopols''. Scientia, Aalen 2007.
* [[Jan Philipp Reemtsma]]: ''Gewalt. Monopol, Delegation, Partizipation''. In: [[Wilhelm Heitmeyer]]/Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): ''Gewalt. Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme.'' Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004.
* Birgit Sauer: ''Staat, Demokratie und Geschlecht – aktuelle Debatten''. In: [http://web.fu-berlin.de/gpo/birgit_sauer.htm ] ''gender...politik...'', 2003
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]
[[Kategorie:Staatsphilosophie]]
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Version vom 5. Februar 2011, 22:04 Uhr

Das staatliche Gewaltmonopol bezeichnet die in Ausschließlichkeit dem Staat vorbehaltene Möglichkeit, physische Gewalt auszuüben und zu legitimieren. Es ist ein Prinzip aller modernen Staaten und gilt als eine der Grundlagen für das Funktionieren eines Rechtsstaates.

Situation in der BRD

Interview von Rainer Wendt

In der Welt berichtete Rainer Wendt als Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, dass in einigen Migrantenvierteln der Bundesrepublik das staatliche Gewaltmonopol nicht mehr gewährleistet sei. In manchen Vierteln Berlins, Hamburgs, Duisburgs, Essens oder Kölns gebe es Straßenzüge, in die sich Polizisten nicht mehr allein hineintrauten. Führt ein Beamter dort eine Verkehrskontrolle durch, mobilisieren junge Männern mit türkischem oder arabischem Hintergrund schnell Unterstützung. Von so einer Menge bedrängt und beschimpft, müsse sich der Rechtsstaat dann zurückziehen. Die deutsche Rechtsordnung und ihre Vertreter würden nicht akzeptiert. In diesen Migrantenvierteln wanke daher das staatliche Gewaltmonopol. Ähnliches sei bei Massenschlägereien erfahren worden. Die Polizei werde bedrängt mit den Worten, sie habe dort nichts zu suchen, solle sich aus den Angelegenheiten raushalten. Anmerkung: Herr Wendt belegt diese Behauptungen nicht mit konkreten Fällen und Zahlen, so dass es sich vermutlich um rare Einzelfälle handelt. [1]

Links und Quellen

Siehe auch


Weblinks

Einzelnachweise

Quellen

Literatur

  • Mattias G. Fischer: Reichsreform und „Ewiger Landfrieden“. Über die Entwicklung des Fehderechts im 15. Jahrhundert bis zum absoluten Fehdeverbot von 1495. Zugleich ein Beitrag zu den historischen Grundlagen des staatlichen Gewaltmonopols. Scientia, Aalen 2007.
  • Jan Philipp Reemtsma: Gewalt. Monopol, Delegation, Partizipation. In: Wilhelm Heitmeyer/Hans-Georg Soeffner (Hrsg.): Gewalt. Entwicklungen, Strukturen, Analyseprobleme. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2004.
  • Birgit Sauer: Staat, Demokratie und Geschlecht – aktuelle Debatten. In: [1] gender...politik..., 2003

Andere Lexika