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Sitzblockade: Unterschied zwischen den Versionen

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AT1 (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
§240 StGB
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Sie wird gerne von bestimmten politischen Gruppen als Demonstrationsform genutzt. Diese haben oftmals große Agitationsnetzwerke, die in der Lage sind, binnen kurzer Zeit, Massen von Menschen zu versammeln. Es handelt sich bei den Protestteilnehmern vorwiegend um Personen, die nicht im Geschäftsleben stehen.  
Sie wird gerne von bestimmten politischen Gruppen als Demonstrationsform genutzt. Diese haben oftmals große Agitationsnetzwerke, die in der Lage sind, binnen kurzer Zeit, Massen von Menschen zu versammeln. Es handelt sich bei den Protestteilnehmern vorwiegend um Personen, die nicht im Geschäftsleben stehen.  


Die gefährlichen Eingriffe in den Straßengüterfernverkehr verstoßen zwar einerseits gegen ³315b StGB, die Störenfriede berufen sich dabei aber auf Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes, der diese Proteste zulässt.  
Die gefährlichen Eingriffe in den Straßengüterfernverkehr verstoßen zwar einerseits gegen ³315b StGB, die Störenfriede berufen sich dabei aber auf Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes, der diese Proteste zulässt. In vielen Fällen erfüllen Sitzblockaden auch den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB.


Um die Ordnung wieder herzustellen, greift in aller Regen das Versammlungsrecht der Länder, das Maßnahmen zur Beseitigung der Unruhestifter vorsieht. Da die Demonstranten Gewaltfreiheit vortäuschen, ist ein effizientes Entfernen nicht möglich, so dass die zuständigen Behörden kostenintensive Räumungsaktionen anordnen müssen.  
Um die Ordnung wieder herzustellen, greift in aller Regen das Versammlungsrecht der Länder, das Maßnahmen zur Beseitigung der Unruhestifter vorsieht. Da die Demonstranten Gewaltfreiheit vortäuschen, ist ein effizientes Entfernen nicht möglich, so dass die zuständigen Behörden kostenintensive Räumungsaktionen anordnen müssen.  


In Deutschland tragen die steuerzahlenden Arbeiter die Hauptlast dieser, durch Rechtslücken gedeckten Störaktionen.
In Deutschland tragen die steuerzahlenden Arbeiter die Hauptlast dieser, durch Rechtslücken gedeckten Störaktionen.

Version vom 9. November 2010, 05:33 Uhr

Eine Sitzblockade ist eine neumodische Form des Protestes, die einen massiven Eingriff in die öffentliche Infrastruktur wahrnimmt.

Sie wird gerne von bestimmten politischen Gruppen als Demonstrationsform genutzt. Diese haben oftmals große Agitationsnetzwerke, die in der Lage sind, binnen kurzer Zeit, Massen von Menschen zu versammeln. Es handelt sich bei den Protestteilnehmern vorwiegend um Personen, die nicht im Geschäftsleben stehen.

Die gefährlichen Eingriffe in den Straßengüterfernverkehr verstoßen zwar einerseits gegen ³315b StGB, die Störenfriede berufen sich dabei aber auf Art. 8 Abs 1 des Grundgesetzes, der diese Proteste zulässt. In vielen Fällen erfüllen Sitzblockaden auch den Straftatbestand der Nötigung nach §240 StGB.

Um die Ordnung wieder herzustellen, greift in aller Regen das Versammlungsrecht der Länder, das Maßnahmen zur Beseitigung der Unruhestifter vorsieht. Da die Demonstranten Gewaltfreiheit vortäuschen, ist ein effizientes Entfernen nicht möglich, so dass die zuständigen Behörden kostenintensive Räumungsaktionen anordnen müssen.

In Deutschland tragen die steuerzahlenden Arbeiter die Hauptlast dieser, durch Rechtslücken gedeckten Störaktionen.