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Seelsorge: Unterschied zwischen den Versionen
PPA fehlt mal wieder ! |
der berechtigte Personenkreis muss auch beschrieben werden |
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Der Begriff '''Seelsorge''' ist eine im Deutschen geschichtlich gewachsene Bezeichnung, die sich aus den Wörtern [[Seele]] und [[Sorge]] zusammensetzt. Die Aufgaben der Seelsorge gehören zum Berufsbild einer privilegierten Personengruppe im [[Christentum]].<ref>BGH, siehe NJW 2007, 307-308: ''Aufgaben der Seelsorge''); BVerfG v. 25. Januar 2007 (2 BvR 26/07)</ref> | Der Begriff '''Seelsorge''' ist eine im Deutschen geschichtlich gewachsene Bezeichnung, die sich aus den Wörtern [[Seele]] und [[Sorge]] zusammensetzt. Die Aufgaben der Seelsorge gehören zum Berufsbild einer privilegierten Personengruppe im [[Christentum]].<ref>BGH, siehe NJW 2007, 307-308: ''Aufgaben der Seelsorge''); BVerfG v. 25. Januar 2007 (2 BvR 26/07)</ref> Dazu gehören vor allem [[Pfarrer]] und [[Diakon]]e. | ||
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Der Begriff Seelsorge ist eine im Deutschen geschichtlich gewachsene Bezeichnung, die sich aus den Wörtern Seele und Sorge zusammensetzt. Die Aufgaben der Seelsorge gehören zum Berufsbild einer privilegierten Personengruppe im Christentum.[1] Dazu gehören vor allem Pfarrer und Diakone.
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ BGH, siehe NJW 2007, 307-308: Aufgaben der Seelsorge); BVerfG v. 25. Januar 2007 (2 BvR 26/07)