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Aktuelle Version vom 12. November 2024, 12:43 Uhr
Der Begriff Selbstbehalt (abgekürzt SB) wird in der Versicherungsbranche manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei
- privaten Krankenversicherungen. In Deutschland ist die Selbstbeteiligung auf maximal 5000 Euro pro Versicherungsjahr für tariflich vorgesehene Leistungen begrenzt (siehe § 193 Abs. 3 VVG).
- Rechtsschutzversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
Hierzu gibt es entsprechende Formeln in der Versicherungsmathematik.
Andere Lexika
- Löschdiskussion bei Wikipedia zum Stichwort Selbstbehaltquote
Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti