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Ausländerbehörde: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Ausländerbehörde''' (regional unterschiedlich zumeist als ALB oder ABH abgekürzt; auch ZAB für ''Zentrale Ausländerbehörde'') oder '''Ausländeramt''' (ALA) besteht in [[Deutschland]] zumeist in jedem [[Landkreis]] oder in einer [[Kreisfreie Stadt|kreisfreien Stadt]] mit der Aufgabe des Vollzugs des [[Ausländerrecht]]s.
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Aktuelle Version vom 4. September 2024, 10:14 Uhr

Eine Ausländerbehörde (regional unterschiedlich zumeist als ALB oder ABH abgekürzt; auch ZAB für Zentrale Ausländerbehörde) oder Ausländeramt (ALA) besteht in Deutschland zumeist in jedem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt. Zu den Aufgaben dieser Behörde gehört der Vollzug des Ausländerrechts wie zum Beispiel die Erteilung oder Versagung von Aufenthaltserlaubnissen.

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