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Entmündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Entmündigung''' handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine [[Geschäftsfähigkeit]] einbüßte und einen [[Gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] erhält. Dieser wird auch ''Vormund'' genannt, der Betroffene hingegen war sein ''Mündel'' und wurde ''bevormundet''. In [[Deutschland]] wurde die Entmündigung zum 1. Januar 1992 durch das [[Betreuungsverfahren]] abgelöst.
Bei der '''Entmündigung''' handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine [[Geschäftsfähigkeit]] einbüßte und einen [[Gesetzlicher Vertreter|gesetzlichen Vertreter]] erhält. Dieser wurde auch ''Vormund'' genannt, der Betroffene hingegen war sein ''Mündel'' und wurde ''bevormundet''. In [[Deutschland]] wurde die Entmündigung zum 1. Januar 1992 durch das [[Betreuungsverfahren]] abgelöst.


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Aktuelle Version vom 16. September 2024, 11:34 Uhr

Bei der Entmündigung handelte es sich um eine gerichtliche Anordnung, nach welcher der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit einbüßte und einen gesetzlichen Vertreter erhält. Dieser wurde auch Vormund genannt, der Betroffene hingegen war sein Mündel und wurde bevormundet. In Deutschland wurde die Entmündigung zum 1. Januar 1992 durch das Betreuungsverfahren abgelöst.

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