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Zerrüttung: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Inuse}}
Der Begriffung '''Zerrüttung''' hat folgende Bedeutungen:


Die '''Zerrüttung''' einer [[Ehe]] ist ein Rechtsbegriff aus dem deutschen [[Zivilrecht]]. So soll nach dem [[Zerrüttungsprinzip]] ab 1976 anhand einer Befragung der zerstrittenen Ehepartner von einem ordentlichen [[Gericht]] festgestellt werden können, ob eine Fortführung der Ehe für die Beteiligten noch möglich ist.<ref>siehe {{§|1565|bgb|juris}} und {{§|1565|bgb|juris}} BGB</ref> Im [[Kirchenrecht]] wurde dieses Rechtsprinzip erst später eingeführt.
* ein Rechtsbegriff aus dem deutschen [[Zivilrecht]]. So galt das [[Zerrüttungsprinzip]] ab 1976 bei der [[Ehescheidung]].
 
* ein [[Synonym]] für [[Verfall]] der [[Gesundheit]].
==Mögliche Begründungen==
Liegt eine Unvereinbarkeit der [[Charakter]]e vor, erfolgt die [[Ehescheidung]].
 
==Auswirkungen==
Im Falle einer tatsächlichen Zerrüttung der Ehe führt dies zum Verlust des [[Vertrauen]]s.


{{PPA-Mars}}
{{PPA-Mars}}
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[[Kategorie:Eherecht]]
{{Begriffsklärung}}
[[Kategorie:Privatrecht]]
[[Kategorie:Rechtsbegriff]]

Aktuelle Version vom 18. Juni 2024, 14:21 Uhr

Der Begriffung Zerrüttung hat folgende Bedeutungen:

Andere Lexika

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