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Konsistorium: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Konsistorium''' (von lateinisch consistorium „Versammlungsort, Versammlung; kaiserliches Kabinett, Kronrat, Senatsversammlung“) bezeichnet man in der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] eine offizielle Versammlung der [[Kardinal|Kardinäle]], in den [[evangelische Kirche|evangelischen Kirchen]] ein [[Kirchengericht]] oder eine kirchliche Behörde. Ein Kardinalskonsistorium findet immer in [[Rom]] statt, für die Kardinäle außerhalb Roms gibt es jedoch keine Anwesenheitspflicht.
Als '''Konsistorium''' (von lateinisch consistorium „Versammlungsort, Versammlung; kaiserliches Kabinett, Kronrat, Senatsversammlung“) bezeichnet man in der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] eine offizielle Versammlung der [[Kardinal|Kardinäle]], in den [[evangelische Kirche|evangelischen Kirchen]] ein [[Kirchengericht]] oder eine andere kirchliche [[Behörde]]. Ein Kardinalskonsistorium findet immer in [[Rom]] statt, für die Kardinäle außerhalb Roms gibt es jedoch keine Anwesenheitspflicht.


==Weblinks==
==Weblinks==

Aktuelle Version vom 26. Juni 2024, 21:50 Uhr

Als Konsistorium (von lateinisch consistorium „Versammlungsort, Versammlung; kaiserliches Kabinett, Kronrat, Senatsversammlung“) bezeichnet man in der römisch-katholischen Kirche eine offizielle Versammlung der Kardinäle, in den evangelischen Kirchen ein Kirchengericht oder eine andere kirchliche Behörde. Ein Kardinalskonsistorium findet immer in Rom statt, für die Kardinäle außerhalb Roms gibt es jedoch keine Anwesenheitspflicht.

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