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Familienrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Familienrecht''' ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die durch [[Ehe]], [[Lebenspartnerschaft]], [[Abstammung]] und [[Verwandtschaft]] begründeten Rechtsbeziehungen zwischen [[natürliche Person|natürlichen Personen]] regelt. Es macht als viertes Buch einen wesentlichen Teil des [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuches]] aus. | Das '''Familienrecht''' ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die durch [[Ehe]], [[Lebenspartnerschaft]], [[Abstammung]] und [[Verwandtschaft]] begründeten Rechtsbeziehungen zwischen [[natürliche Person|natürlichen Personen]] regelt. Es macht als viertes Buch einen wesentlichen Teil des deutschen [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuches]] (BGB) aus. | ||
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
* [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896.html#BJNR001950896BJNG011002377 Buch 4, Familienrecht] im BGB | |||
* {{§§|famfg|juris|text=Text des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008}} | * {{§§|famfg|juris|text=Text des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Dezember 2008}} | ||
[[Kategorie:Familienrecht| ]] | [[Kategorie:Familienrecht| ]] | ||
[[Kategorie:PPA-Kupfer]] | [[Kategorie:PPA-Kupfer]] |
Aktuelle Version vom 31. Mai 2022, 12:51 Uhr
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Abstammung und Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen Personen regelt. Es macht als viertes Buch einen wesentlichen Teil des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) aus.