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Aktion „Arbeitsscheu Reich“: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verhaftung und Verschleppung erfolgte aufgrund des „Grundlegenden Erlaßes über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministeriums vom 14. Dezember 1937. Damit wurde die Vorbeugehaft für Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher reichsweit vereinheitlicht und auf Personen erweitert, die durch ihr Verhalten der Allgemeinheit zu Last geworden waren. | |||
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Aktuelle Version vom 10. Januar 2024, 20:03 Uhr
Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im April und Juni 1938 bei zwei Verhaftungswellen mehr als 10.000 Männer als sogenannte „Asoziale“ in Konzentrationslager verschleppt. Während der sogenannten Juni-Aktion wurden dabei auch rund 2500 Juden inhaftiert, die aus mannigfaltigen Gründen Vorstrafen erhalten hatten.
Die Verhaftung und Verschleppung erfolgte aufgrund des „Grundlegenden Erlaßes über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ des Reichsinnenministeriums vom 14. Dezember 1937. Damit wurde die Vorbeugehaft für Berufs- oder Gewohnheitsverbrecher reichsweit vereinheitlicht und auf Personen erweitert, die durch ihr Verhalten der Allgemeinheit zu Last geworden waren.
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