PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Öffentliche Verwaltung: Unterschied zwischen den Versionen
es sind mehrere ! |
leere Kat. |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Öffentliche Verwaltung''' ist ein Sammelbegriff für die [[Behörde]]n eines Staates, die weder Gesetzgebung ([[Legislative]]) oder Rechtsprechung ([[Judikative]]) sind und auch keine [[Politik|politischen]] Tätigkeiten wie eine [[Regierung]] ausüben.<ref>[[Otto Mayer (Jurist)]]: ''Deutsches Verwaltungsrecht'', 1895. [http://www.deutschestextarchiv.de/book/show/mayer_verwaltungsrecht01_1895 Digitalisat] im [[Deutsches Textarchiv|Deutschen Textarchiv]]</ref> Die öffentliche Verwaltung ist dennoch - wie die Regierung - ein Teil der [[Exekutive]], der staatliche bzw. [[öffentliche Aufgaben]] wahrnimmt. Als traditionelles Leitbild für die öffentliche Verwaltung gilt die [[Bürokratie]]theorie nach [[Max Weber]] aus den 1920er Jahren. Dieses Leitbild hat sich [[Deutschland]] insofern bis heute gewandelt | '''Öffentliche Verwaltung''' ist ein Sammelbegriff für die [[Behörde]]n eines Staates, die weder Gesetzgebung ([[Legislative]]) oder Rechtsprechung ([[Judikative]]) sind und auch keine [[Politik|politischen]] Tätigkeiten wie eine [[Regierung]] ausüben.<ref>[[Otto Mayer (Jurist)]]: ''Deutsches Verwaltungsrecht'', 1895. [http://www.deutschestextarchiv.de/book/show/mayer_verwaltungsrecht01_1895 Digitalisat] im [[Deutsches Textarchiv|Deutschen Textarchiv]]</ref> Die öffentliche Verwaltung ist dennoch - wie die Regierung - ein Teil der [[Exekutive]], der staatliche bzw. [[öffentliche Aufgaben]] wahrnimmt. Als traditionelles Leitbild für die öffentliche Verwaltung gilt die [[Bürokratie]]theorie nach [[Max Weber]] aus den 1920er Jahren. Dieses Leitbild hat sich [[Deutschland]] insofern bis heute gewandelt, als sich die Verwaltung inzwischen mehr als [[Dienstleistung]] des Staates am Bürger versteht, auch wenn dieses neue Selbstverständnis noch nicht überall praktiziert wird. | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == | ||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
{{SORTIERUNG:Offentliche Verwaltung}} | {{SORTIERUNG:Offentliche Verwaltung}} | ||
[[Kategorie:Verwaltungsorganisation]] | [[Kategorie:Verwaltungsorganisation]] | ||
[[Kategorie:Öffentliche Verwaltung| ]] | [[Kategorie:Öffentliche Verwaltung| ]] |
Aktuelle Version vom 15. Januar 2023, 09:51 Uhr
Öffentliche Verwaltung ist ein Sammelbegriff für die Behörden eines Staates, die weder Gesetzgebung (Legislative) oder Rechtsprechung (Judikative) sind und auch keine politischen Tätigkeiten wie eine Regierung ausüben.[1] Die öffentliche Verwaltung ist dennoch - wie die Regierung - ein Teil der Exekutive, der staatliche bzw. öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Als traditionelles Leitbild für die öffentliche Verwaltung gilt die Bürokratietheorie nach Max Weber aus den 1920er Jahren. Dieses Leitbild hat sich Deutschland insofern bis heute gewandelt, als sich die Verwaltung inzwischen mehr als Dienstleistung des Staates am Bürger versteht, auch wenn dieses neue Selbstverständnis noch nicht überall praktiziert wird.
Einzelnachweise
- ↑ Otto Mayer (Jurist): Deutsches Verwaltungsrecht, 1895. Digitalisat im Deutschen Textarchiv