PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Europarecht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „{{Inuse}} Das '''Europarecht''' umfasst sowohl das überstaatliche Recht in der Europäischen Union (EU), als auch die rechtlichen…“
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{Inuse}}
Das '''Europarecht''' umfasst sowohl das [[überstaatlich]]e Recht in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU), als auch die rechtlichen Regelungen, die auf die einzelnen Staaten aufgrund der [[Harmonisierung]] einwirken  - traditionell als ''Gemeinschaftsrecht'' bezeichnet. Dazu gehören neben den [[EU-Richtlinie]]n vor allem die unmittelbar geltenden [[EU-Verordnung]]. Davon abzugrenzen sind internationale Verträge und Vereinbarungen innerhalb von [[Europa]], die dem [[Völkerrecht]] und [[Staatsrecht]] zuzuordnen sind; diese werden in der Systematik der [[Rechtswissenschaft]] teilweise auch dem Europarecht zugeordnet, haben aber meist keine Auswirkungen für den einzelnen Bürger. Dabei wird zum Beispiel auf den in Artikel 6 des [[EU-Vertrag]] erklärten Beitritt der EU zur [[Europäische Menschenrechtskonvention|Europäischen Menschenrechtskonvention]] (EMRK) des [[Europarat]]s hingewiesen. Eine neue Entwicklung ist das [[Europäische Strafrecht|europäische Strafrecht]].


Das '''Europarecht''' umfasst sowohl das [[überstaatlich]]e Recht in der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU), als auch die rechtlichen Regelungen, die auf die einzelnen Staaten aufgrund der [[Harmonisierung]] einwirken  - traditionell als ''Gemeinschaftsrecht'' bezeichnet. Dazu gehören neben den [[EU-Richtlinie]]n vor allem die unmittelbar geltenden [[EU-Verordnung]]. Davon abzugrenzen sind internationale Verträge und Vereinbarungen innerhalb von [[Europa]], die dem [[Völkerrecht]] und [[Staatsrecht]] zuzuordnen sind; diese werden in der Systematik der [[Rechtswissenschaft]] teilweise auch dem Europarecht zugeordnet, haben aber meist keine Auswirkungen für den einzelnen Bürger. Dabei wird zum Beispiel auf den in Artikel 6 des [[EU-Vertrag]] erklärten Beitritt der EU zur [[Europäische Menschenrechtskonvention|Europäischen Menschenrechtskonvention]] (EMRK) des [[Europarat]] hingewiesen. Eine neue Entwicklung ist das [[Europäische Strafrecht|europäische Strafrecht]].
== Literatur ==
*[[Helmut Satzger]]: ''Internationales und Europäisches Strafrecht'', 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008


{{PPA-Silber}}
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Europarecht| ]]
[[Kategorie:Europarecht| ]]

Aktuelle Version vom 18. Mai 2023, 13:42 Uhr

Das Europarecht umfasst sowohl das überstaatliche Recht in der Europäischen Union (EU), als auch die rechtlichen Regelungen, die auf die einzelnen Staaten aufgrund der Harmonisierung einwirken - traditionell als Gemeinschaftsrecht bezeichnet. Dazu gehören neben den EU-Richtlinien vor allem die unmittelbar geltenden EU-Verordnung. Davon abzugrenzen sind internationale Verträge und Vereinbarungen innerhalb von Europa, die dem Völkerrecht und Staatsrecht zuzuordnen sind; diese werden in der Systematik der Rechtswissenschaft teilweise auch dem Europarecht zugeordnet, haben aber meist keine Auswirkungen für den einzelnen Bürger. Dabei wird zum Beispiel auf den in Artikel 6 des EU-Vertrag erklärten Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) des Europarats hingewiesen. Eine neue Entwicklung ist das europäische Strafrecht.

Literatur

  • Helmut Satzger: Internationales und Europäisches Strafrecht, 2. Auflage, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2008

Andere Lexika