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Antrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit einem offiziellen '''Antrag''' unterstützt ein Vereinsmitglied auf konstruktive Weise die Vorstandsarbeit, da ordnungsgemäß eingegangene Anträge in der [[Mitgliederversammlung]] zu behandeln sind.
'''Antrag''' ist die [[Willenserklärung]] einer [[natürliche Person|natürlichen]] oder [[juristische Person|juristischen Person]] auf Herbeiführung einer bestimmten [[Rechtshandlung]], insbesondere einer [[Amtshandlung]] oder rechtsverbindlichen [[Entscheidung]]. Mit einem Antrag kann zum Beispiel ein Vereinsmitglied ein Thema in der [[Mitgliederversammlung]] einbringen. Bei einem Antrag, der an eine [[Behörde]] gerichtet wird, ist die jeweilige [[Zuständigkeit]] zu beachten, da ansonsten der Antrag bzw. das Begehren abgewiesen werden kann.


[[Kategorie:Vereinswesen]]
== Siehe auch ==
*[[Antragsrecht]]
 
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[[Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Prozessrecht (Deutschland)]]

Aktuelle Version vom 21. Januar 2021, 19:55 Uhr

Antrag ist die Willenserklärung einer natürlichen oder juristischen Person auf Herbeiführung einer bestimmten Rechtshandlung, insbesondere einer Amtshandlung oder rechtsverbindlichen Entscheidung. Mit einem Antrag kann zum Beispiel ein Vereinsmitglied ein Thema in der Mitgliederversammlung einbringen. Bei einem Antrag, der an eine Behörde gerichtet wird, ist die jeweilige Zuständigkeit zu beachten, da ansonsten der Antrag bzw. das Begehren abgewiesen werden kann.

Siehe auch

Andere Lexika




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