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Ergänzungsschule: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 13. März 2025, 09:07 Uhr
Ergänzungsschule ist der Begriff für alle Schulen, die neben den allgemeinbildenden Schulen meist von nichtstaatlichen Trägern wie den Kirchen betrieben werden. Der amtliche Begriff in Deutschland lautet Schule in freier Trägerschaft. Eine Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei der zuständigen Behörde als registrierte Privatschule geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden und erhält dann auch staatliche Zuschüsse.
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