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Ergänzungsschule: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Ergänzungsschule''' ist der Oberbegriff für alle privaten Schulen, die von den entsprechenden [[Bezirksregierung]]en anerkannt wurden. Dadurch entstehen den Schulen finanzielle und wettbewerbsrechtliche Vorteile.
'''Ergänzungsschule''' ist der Begriff für alle Schulen, die neben den allgemeinbildenden Schulen meist von nichtstaatlichen Trägern wie den [[Kirche]]n betrieben werden. Der amtliche Begriff in Deutschland lautet [[Schule in freier Trägerschaft]]. Eine Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei der zuständigen Behörde als registrierte [[Privatschule]] geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden und erhält dann auch staatliche Zuschüsse.


==Trivia==
{{PPA-Kupfer}}
* Eine Eigenwerbung mit diesem Status ist von Seiten der Behörde eher nicht vorgesehen.


[[Kategorie:Bildung]]
[[Kategorie:Schultyp]]
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 13. März 2025, 09:07 Uhr

Ergänzungsschule ist der Begriff für alle Schulen, die neben den allgemeinbildenden Schulen meist von nichtstaatlichen Trägern wie den Kirchen betrieben werden. Der amtliche Begriff in Deutschland lautet Schule in freier Trägerschaft. Eine Ergänzungsschule kann nach Anzeige bei der zuständigen Behörde als registrierte Privatschule geführt werden. In einem zweiten Schritt kann der angezeigten Schule unter bestimmten Voraussetzungen die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule erteilt werden und erhält dann auch staatliche Zuschüsse.

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