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Berlinhilfegesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Berlinhilfegesetz''' trat ursprünglich als ''Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West)'' am 10. März 1950 in Kraft.<ref>Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) ({{BGBl|1950n I Nr. 11}})</ref> Bereits im darauf folgenden Jahr wurde der Titel in ''Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West)'' geändert.<ref>§ 1 Nr. 1 Gesetz vom 21. Juli 1951 ({{BGBl|1951n I S. 462}}); Geltung ab 24. Juli 1951.</ref> Ab 1964 lautete der Titel dann '''Berlinhilfegesetz'''.<ref>Art. 3 Gesetz vom 29. Juli 1964 ({{BGBl|1964n I S. 534, 536}}); Geltung ab 1. September 1964.</ref> 1970 wurde das Gesetz in [[Berlinförderungsgesetz]] umbenannt.<ref>Art. 1 Gesetz vom 23. Juni 1970 ({{BGBl|1970n I S. 826}}); Geltung ab 27. Juni 1970.</ref>
Das '''Berlinhilfegesetz''' trat ursprünglich als ''Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West)'' am 10. März 1950 in Kraft.<ref>Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) ({{BGBl|1950n I Nr. 11}})</ref> Bereits im darauf folgenden Jahr wurde der Titel in ''Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West)'' geändert.<ref>§ 1 Nr. 1 Gesetz vom 21. Juli 1951 ({{BGBl|1951n I S. 462}}); Geltung ab 24. Juli 1951.</ref> Ab 1964 lautete der Titel dann ''Berlinhilfegesetz''.<ref>Art. 3 Gesetz vom 29. Juli 1964 ({{BGBl|1964n I S. 534, 536}}); Geltung ab 1. September 1964.</ref> 1970 wurde das Gesetz in [[Berlinförderungsgesetz]] umbenannt.<ref>Art. 1 Gesetz vom 23. Juni 1970 ({{BGBl|1970n I S. 826}}); Geltung ab 27. Juni 1970.</ref> Aufgrund der nach dem Bau der [[Berliner Mauer]] 1961 in [[West-Berlin]] eingetretenen Entwicklung wurde es notwendig, die Fördermaßnahmen erheblich auszubauen.


== Einzelnachweise ==
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[[Kategorie:Steuer- und Abgabenrecht (Deutschland)]]
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[[Kategorie:Subvention]]
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[[Kategorie:Deutsche Teilung]]
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[[Kategorie:Wirtschaft (deutsche Nachkriegszeit)]]
[[Kategorie:Wirtschaft (deutsche Nachkriegszeit)]]
[[Kategorie:Berliner Wirtschaftsgeschichte]]
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Aktuelle Version vom 31. Mai 2020, 06:18 Uhr

Das Berlinhilfegesetz trat ursprünglich als Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) am 10. März 1950 in Kraft.[1] Bereits im darauf folgenden Jahr wurde der Titel in Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) geändert.[2] Ab 1964 lautete der Titel dann Berlinhilfegesetz.[3] 1970 wurde das Gesetz in Berlinförderungsgesetz umbenannt.[4] Aufgrund der nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 in West-Berlin eingetretenen Entwicklung wurde es notwendig, die Fördermaßnahmen erheblich auszubauen.

Einzelnachweise

  1. Gesetz zur Förderung der Wirtschaft von Groß-Berlin (West) (Vorlage:BGBl)
  2. § 1 Nr. 1 Gesetz vom 21. Juli 1951 (Vorlage:BGBl); Geltung ab 24. Juli 1951.
  3. Art. 3 Gesetz vom 29. Juli 1964 (Vorlage:BGBl); Geltung ab 1. September 1964.
  4. Art. 1 Gesetz vom 23. Juni 1970 (Vorlage:BGBl); Geltung ab 27. Juni 1970.

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