PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Geistliche Elternschaft: Unterschied zwischen den Versionen
+ Baustein |
Link angepasst |
||
(11 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Begriff '''Geistliche Elternschaft''' bezieht sich auf das [[Pate]]namt der katholischen Kirche. Es kann nicht zurückgegeben werden. | |||
Laut Auskunft eines [[Bistum]]s zu Anfang des Jahres 2009 ist in der [[Römisch-katholische Kirche|Römisch-katholischen Kirche]] vorgesehen, dass die ''Geistliche Elternschaft'' von einem Paten ''und'' einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das [[Kirchenrecht]] für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen [[Geschlecht]]es nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet z.B. der Münstersche Kommentar zum [[Codex Iuris Canonici]]. | |||
[[Kategorie:Römisch-katholische Kirche]] | {{PPA-Kupfer}} | ||
[[Kategorie:Religiöser Begriff]] | |||
[[Kategorie:Kirchenrecht (Römisch-katholische Kirche)]] |
Aktuelle Version vom 21. August 2024, 13:56 Uhr
Der Begriff Geistliche Elternschaft bezieht sich auf das Patenamt der katholischen Kirche. Es kann nicht zurückgegeben werden.
Laut Auskunft eines Bistums zu Anfang des Jahres 2009 ist in der Römisch-katholischen Kirche vorgesehen, dass die Geistliche Elternschaft von einem Paten und einer Patin ausgeübt wird. Dabei gilt das Kirchenrecht für die Gesamtkirche. Es existiert ein Spezialkommentar zum Kirchenrecht, der eine deutliche Regelung dieses sensiblen Themas anstoßen möchte. Es ist deutlich, dass mehrere Paten gleichen Geschlechtes nicht "statthaft" sind. Weitere Informationen bietet z.B. der Münstersche Kommentar zum Codex Iuris Canonici.
Andere Lexika