PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Kontaktsperre: Unterschied zwischen den Versionen
falscher Begriff |
→Siehe auch: kein Zusammenhang erklärt |
||
| (10 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Dieser Artikel|behandelt den [[strafrecht]]lichen Begriff. Zum Verbot von physischen Kontakten mit beliebigen Personen siehe [[Ausgangssperre]]; zum Verbot von Kontakten mit konkreten Personen siehe [[Kontaktverbot (Zivilrecht)]].}} | |||
{{ | Eine '''Kontaktsperre''' ist im deutschen [[Strafvollzug]] die Unterbrechung jedweder Verbindung eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen und der Außenwelt. In Deutschland kann nach dem ''Kontaktsperregesetz'' von 1977 die Kontaktsperre gegen solche Gefangene verhängt werden, die wegen terroristischer Straftaten nach {{§|129a|StGB|dejure}} [[Strafgesetzbuch]] (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) verurteilt sind, oder gegen die wegen eines entsprechenden Verdachtes ein [[Haftbefehl]] besteht. | ||
{{Rechtshinweis}} | {{Rechtshinweis}} | ||
[[Kategorie: | {{PPA-Kupfer}} | ||
[[Kategorie:Strafvollzug]] | |||
Aktuelle Version vom 27. April 2026, 15:52 Uhr
Eine Kontaktsperre ist im deutschen Strafvollzug die Unterbrechung jedweder Verbindung eines Straf- oder Untersuchungsgefangenen mit anderen Gefangenen und der Außenwelt. In Deutschland kann nach dem Kontaktsperregesetz von 1977 die Kontaktsperre gegen solche Gefangene verhängt werden, die wegen terroristischer Straftaten nach § 129a Strafgesetzbuch (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung) verurteilt sind, oder gegen die wegen eines entsprechenden Verdachtes ein Haftbefehl besteht.
| Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! |
Andere Lexika