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Notlage: Unterschied zwischen den Versionen

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Friedensjunge (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Unter einer '''Notlage''' versteht der Duden eine „aufgrund äußerer Umstände eingetretene schwierige Situation, in der sich jemand befindet. ==Siehe…“
 
Kulturspion (Diskussion | Beiträge)
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Unter einer '''Notlage''' versteht der [[Duden]] eine „aufgrund äußerer Umstände eingetretene schwierige Situation, in der sich jemand befindet.
Unter einer '''Notlage''' versteht der [[Duden]] eine „aufgrund äußerer Umstände eingetretene schwierige Situation, in der sich jemand befindet“. Als Notfall gilt jede Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt. Dies deckt sich meist den Aufgaben der [[Feuerwehr]], je nach Einzelfall kommt die [[Polizei]] oder auch ein [[Arzt]] zum Einsatz.
 
==Zitate==
* „Seelische und soziale Notlagen sind große Übel, aber sie erlauben nicht, dass das empfangene [[Kind]] getötet wird; sie sind vielmehr durch Hilfen zu beseitigen, die der Mutter von anderer Seite aus zu gewähren sind.“ ([[Katholischer Erwachsenenkatechismus]], Bd. 2, S. 291)


==Siehe auch==
==Siehe auch==
* [[Gefahr im Verzug]]
* [[Gefahr im Verzug]]
* [[Finanznot]]
{{Rechtshinweis}}


==Weblinks==
==Weblinks==
* https://www.duden.de/rechtschreibung/Notlage
* https://www.duden.de/rechtschreibung/Notlage
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Polizei]]
[[Kategorie:Notfallmedizin]]
[[Kategorie:Erste Hilfe]]
[[Kategorie:Risikomanagement]]

Aktuelle Version vom 26. Juni 2020, 00:02 Uhr

Unter einer Notlage versteht der Duden eine „aufgrund äußerer Umstände eingetretene schwierige Situation, in der sich jemand befindet“. Als Notfall gilt jede Situation, in der eine drohende Gefährdung für Sachen, Tiere oder die körperliche Unversehrtheit von Menschen eintritt. Dies deckt sich meist den Aufgaben der Feuerwehr, je nach Einzelfall kommt die Polizei oder auch ein Arzt zum Einsatz.

Zitate

  • „Seelische und soziale Notlagen sind große Übel, aber sie erlauben nicht, dass das empfangene Kind getötet wird; sie sind vielmehr durch Hilfen zu beseitigen, die der Mutter von anderer Seite aus zu gewähren sind.“ (Katholischer Erwachsenenkatechismus, Bd. 2, S. 291)

Siehe auch

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