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Volksaufstand im Juni 1953: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Revolte vom 17. Juni 1953''' (auch: ''Aufstand vom 17. Juni 1953'') waren mehrere Demonstrationen in der [[DDR|Deutschen Demokratischen Republik]] während der sogenannten Aufbauzeit des [[Sozialismus]]. Dabei kamen 34 Demonstranten und Zuschauer ums Leben. In der DDR-Propaganda galt es als eine vom [[Kapitalismus|kapitalistischen]] Ausland gesteuerte Bewegung. Zu ersten Unruhen war es schon ab dem 12. Juni gekommen. Diese richteten sich vor allem gegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen, Teilnehmer der Proteste waren Bauern und Arbeiter. Mit Hilfe der [[Nationale Volksarmee|Nationalen Volksarmee]] und der sowjetischen [[Rote Armee|Roten Armee]] konnten die Zusammenrottungen niedergeschlagen werden. Der Tag, an dem die Unruhen beendet worden waren, wurde in Westdeutschland zum gesetzlichen Feiertag erklärt.
Der '''Volksaufstand im Juni 1953''' (auch: ''Aufstand vom 17. Juni 1953'') waren mehrere Demonstrationen in der [[DDR|Deutschen Demokratischen Republik]] (DDR) im Juni [[1953]]. Die [[Volkspolizei]] und die sowjetische [[Rote Armee]] gingen dagegen vor. Dabei kamen rund 75 Demonstranten und Zuschauer ums Leben. 34 davon wurden von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten erschossen oder starben an den Folgen von Schussverletzungen. Gegen mehr als 1.500 fanden offzielle Gerichtsprozesse statt. Sieben Aufständische wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Infolge der Haftbedingungen starben vier Personen, und vier Menschen begingen offenbar [[Suizid]] in der Haft.<ref name="wp">https://de.wikipedia.org/wiki/Aufstand_vom_17._Juni_1953#Opfer</ref> In der DDR-Propaganda galt es als eine vom [[Kapitalismus|kapitalistischen]] Ausland gesteuerte Bewegung und wurde als ''Revolte vom 17. Juni 1953'' bezeichnet. Zu ersten Unruhen war es schon ab dem [[12. Juni]] gekommen. Diese richteten sich vor allem gegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen und gegen die immer noch bestehenden Reparationsleistungen an die [[Sowjetunion]]. Teilnehmer der Proteste waren meist Bauern und Arbeiter. Der Tag, an dem die Unruhen beendet worden waren, wurde 1954 in [[Westdeutschland]] zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Seit dem Jahr 2003 wird davon ausgegangen, dass die DDR-Gerichte insgesamt 15.000 Menschen im Zusammenhang mit dem Juni-Aufstand verurteilten.<ref name="wp" />
 
== Weblinks ==
{{Commonscat|Uprising of 1953 in the German Democratic Republic|17. Juni 1953}}
* [https://www.bstu.de/mfs-lexikon/detail/volksaufstand-im-juni-1953-und-das-mfs/ MfS-Lexikon: Volksaufstand im Juni 1953 und das MfS]
* Sammlung von [https://www.stasi-mediathek.de/sammlung/volksaufstand-des-17-juni-1953/ Stasi-Unterlagen zum Volksaufstand des 17. Juni 1953] in der Stasi-Mediathek des [[Bundesbeauftragter für die Stasi-Unterlagen|BStU]]
* Ehrhart Neubert: [http://www.17juni53.de/material/bpb/bedok001.html ''Der Aufstand vom 17. Juni 1953''.]
 
== Einzelnachweise und Anmerkungen ==
<references />


[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:Geschichte der DDR]]
[[Kategorie:Geschichte der DDR]]
[[Kategorie:Ereignis 1953]]
[[Kategorie:Aufstand in Deutschland]]
[[Kategorie:Aufstand (20. Jahrhundert)]]
[[Kategorie:Konflikt 1953]]

Aktuelle Version vom 17. April 2024, 16:13 Uhr

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Mahnmal zum 17. Juni 1953, Berlin, Leipziger Straße

Der Volksaufstand im Juni 1953 (auch: Aufstand vom 17. Juni 1953) waren mehrere Demonstrationen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im Juni 1953. Die Volkspolizei und die sowjetische Rote Armee gingen dagegen vor. Dabei kamen rund 75 Demonstranten und Zuschauer ums Leben. 34 davon wurden von Volkspolizisten und sowjetischen Soldaten erschossen oder starben an den Folgen von Schussverletzungen. Gegen mehr als 1.500 fanden offzielle Gerichtsprozesse statt. Sieben Aufständische wurden zum Tode verurteilt und hingerichtet. Infolge der Haftbedingungen starben vier Personen, und vier Menschen begingen offenbar Suizid in der Haft.[1] In der DDR-Propaganda galt es als eine vom kapitalistischen Ausland gesteuerte Bewegung und wurde als Revolte vom 17. Juni 1953 bezeichnet. Zu ersten Unruhen war es schon ab dem 12. Juni gekommen. Diese richteten sich vor allem gegen eine Erhöhung der Arbeitsnormen und gegen die immer noch bestehenden Reparationsleistungen an die Sowjetunion. Teilnehmer der Proteste waren meist Bauern und Arbeiter. Der Tag, an dem die Unruhen beendet worden waren, wurde 1954 in Westdeutschland zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Seit dem Jahr 2003 wird davon ausgegangen, dass die DDR-Gerichte insgesamt 15.000 Menschen im Zusammenhang mit dem Juni-Aufstand verurteilten.[1]

Weblinks

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Einzelnachweise und Anmerkungen