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Arbeitsamt: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Arbeitsamt''' ist eine Behörde, der die [[Arbeitsvermittlung]] obliegt. In Deutschland wurde am 4. Oktober 1918 das [[Reichsarbeitsamt]] gegründet. Heute wird diese Aufgabe in der [[Bundesrepublik Deutschland]] vermehrt von den [[Jobcenter]]n und privaten Arbeitsvermittlern wahrgenommen. | |||
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Aktuelle Version vom 24. März 2020, 08:06 Uhr
Ein Arbeitsamt ist eine Behörde, der die Arbeitsvermittlung obliegt. In Deutschland wurde am 4. Oktober 1918 das Reichsarbeitsamt gegründet. Heute wird diese Aufgabe in der Bundesrepublik Deutschland vermehrt von den Jobcentern und privaten Arbeitsvermittlern wahrgenommen.
Siehe auch
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