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Einzeltäter: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Mai 2017, 20:22 Uhr
Einzeltäter ist ein Begriff aus der Kriminologie und Kriminalistik und zugleich Teil der juristischen Definition einer Straftat. Der Einzeltäter handelt aus eigenen Motiven oder eigenem Antrieb, er begeht die Straftat alleine und ohne die bewusste Hilfe anderer Personen. Im Gegensatz dazu stehen die Verschwörung und die kriminelle Vereinigung, bei der mehrere Personen beteiligt sind.
Weblink
Wie ticken terroristische Einzeltäter?
Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Einzeltäter) vermutlich nicht.