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Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen
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SB | Der Begriff '''Selbstbehalt''' (abgekürzt SB) wird in der [[Versicherungsbranche]] manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die [[Versicherungsprämie]] zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei | ||
*[[Private Krankenversicherung|privaten Krankenversicherung]]en. In Deutschland ist die Selbstbeteiligung auf maximal 5000 Euro pro Versicherungsjahr für tariflich vorgesehene Leistungen begrenzt (siehe {{§|193|vvg|juris}} Abs. 3 VVG). | |||
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Hierzu gibt es entsprechende Formeln in der [[Versicherungsmathematik]]. | |||
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* [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/27._September_2011#Selbstbehaltquote_.28gel.C3.B6scht.29 Löschdiskussion bei Wikipedia] zum Stichwort ''Selbstbehaltquote'' | |||
Erster Autor: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Aldavadda Aldavadda] angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Christian1985 Christian1985], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:KMic KMic], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:SteEis. SteEis.], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Hardcoreraveman Hardcoreraveman], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Bormaschine Bormaschine], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Patrick_G._DLG Patrick G. DLG], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Johnny_Controletti Johnny Controletti] | |||
Erster Autor: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Aldavadda Aldavadda] angelegt am 15.09.2011 um 16:56, | |||
Aktuelle Version vom 12. November 2024, 12:43 Uhr
Der Begriff Selbstbehalt (abgekürzt SB) wird in der Versicherungsbranche manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten. Dabei gilt die Regel: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Üblich sind Selbstbeteiligungen bei
- privaten Krankenversicherungen. In Deutschland ist die Selbstbeteiligung auf maximal 5000 Euro pro Versicherungsjahr für tariflich vorgesehene Leistungen begrenzt (siehe § 193 Abs. 3 VVG).
- Rechtsschutzversicherungen
- Haftpflichtversicherungen
Hierzu gibt es entsprechende Formeln in der Versicherungsmathematik.
Andere Lexika
- Löschdiskussion bei Wikipedia zum Stichwort Selbstbehaltquote
Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti