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Bundesinstitut für Risikobewertung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Bundesinstitut für Risikobewertung''' (kurz '''BfR''') ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland.<ref>§ 1 Abs. 2 der Satzung, siehe BAnz, AT 19.09.2014 B6</ref> Die Gründung erfolgte im November 2002, ein Vorgänger war das Bundesgesundheitsamt {{PPA-Eisen}} Kategorie:Landwirtschaftsbehörde (Deutschland) Kategorie:Bundesbehörde in Berlin Kategorie:Forschungsein…“
 
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Das '''Bundesinstitut für Risikobewertung''' (kurz '''BfR''') ist eine bundesunmittelbare [[Anstalt des öffentlichen Rechts]] der [[Bundesrepublik Deutschland]].<ref>§&nbsp;1 Abs.&nbsp;2 der Satzung, siehe BAnz, AT 19.09.2014 B6</ref> Die Gründung erfolgte im November 2002, ein Vorgänger war das [[Bundesgesundheitsamt]]
Das '''Bundesinstitut für Risikobewertung''' (kurz '''BfR''') ist eine bundesunmittelbare [[Anstalt des öffentlichen Rechts]] der [[Bundesrepublik Deutschland]].<ref>§&nbsp;1 Abs.&nbsp;2 der Satzung, siehe BAnz, AT 19.09.2014 B6</ref> Die Gründung erfolgte im November 2002, ein Vorgänger war das [[Bundesgesundheitsamt]].
 
== Weblinks ==
* [https://www.bfr.bund.de/ Website des Bundesinstitutes für Risikobewertung]


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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2025, 09:30 Uhr

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (kurz BfR) ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland.[1] Die Gründung erfolgte im November 2002, ein Vorgänger war das Bundesgesundheitsamt.

Weblinks

Andere Lexika




  1. § 1 Abs. 2 der Satzung, siehe BAnz, AT 19.09.2014 B6