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Schulpflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Schulpflicht''' ist eine vom [[Staat]] beschlossene gesetzliche Verpflichtung für [[Kind]]er, eine Schule zu besuchen. In vielen Ländern beginnt die Schulpflicht spätestens mit Vollendung des 7. Lebensjahres und endet mit dem Abschluss der jeweiligen Schule in der Regel nicht vor dem 14. Lebensjahr. Vielfach besteht keine Schulpflicht, sondern nur eine ''Bildungspflicht''. | Die '''Schulpflicht''' ist eine vom [[Staat]] beschlossene gesetzliche Verpflichtung für [[Kind]]er, eine Schule zu besuchen. In vielen Ländern beginnt die Schulpflicht spätestens mit Vollendung des 7. Lebensjahres und endet mit dem Abschluss der jeweiligen Schule in der Regel nicht vor dem 14. Lebensjahr. Vielfach besteht keine Schulpflicht, sondern nur eine ''Bildungspflicht''. | ||
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Aktuelle Version vom 8. Mai 2025, 18:03 Uhr
Die Schulpflicht ist eine vom Staat beschlossene gesetzliche Verpflichtung für Kinder, eine Schule zu besuchen. In vielen Ländern beginnt die Schulpflicht spätestens mit Vollendung des 7. Lebensjahres und endet mit dem Abschluss der jeweiligen Schule in der Regel nicht vor dem 14. Lebensjahr. Vielfach besteht keine Schulpflicht, sondern nur eine Bildungspflicht.
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