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Zustrombegrenzungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Zustrombegrenzungsgesetz''' wurde im September 2024 von der [[CDU]]/[[CSU]] in den [[Bundestag]] eingebracht und zunächst im Innenausschuss beraten. Der Gesetzesentwurf wurde dort allerdings abgelehnt. Die CDU/CSU legt es am 31. Januar 2025 zur Abstimmung erneut im Bundestag vor. Im Vorfeld signalisierten die FDP, das [[BSW]] und auch die [[AfD]] eine Zustimmung. Damit gäbe es eine Mehrheit für dieses Gesetz im Deutschen Bundestag. Allerdings kam es im Vorfeld zu Protesten in mehreren Städten des Landes.
Das '''Zustrombegrenzungsgesetz''' wurde im September 2024 von der [[CDU]]/[[CSU]] in den [[Bundestag]] eingebracht und zunächst im Innenausschuss beraten. Der Gesetzesentwurf wurde dort allerdings abgelehnt. Die CDU/CSU legt es am 31. Januar 2025 zur Abstimmung erneut im Bundestag vor. Im Vorfeld signalisierten die [[Freie Demokratische Partei|FDP]], das [[BSW]] und auch die [[AfD]] eine Zustimmung. Damit gäbe es eine Mehrheit für dieses Gesetz im Deutschen Bundestag. Allerdings kam es im Vorfeld zu Protesten in mehreren Städten des Landes.


== Inhalte ==
== Inhalte ==

Version vom 31. Januar 2025, 16:08 Uhr

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Das Zustrombegrenzungsgesetz wurde im September 2024 von der CDU/CSU in den Bundestag eingebracht und zunächst im Innenausschuss beraten. Der Gesetzesentwurf wurde dort allerdings abgelehnt. Die CDU/CSU legt es am 31. Januar 2025 zur Abstimmung erneut im Bundestag vor. Im Vorfeld signalisierten die FDP, das BSW und auch die AfD eine Zustimmung. Damit gäbe es eine Mehrheit für dieses Gesetz im Deutschen Bundestag. Allerdings kam es im Vorfeld zu Protesten in mehreren Städten des Landes.

Inhalte

Das Gesetz soll illegale Einwanderung verhindern. Außerdem soll der Familiennachzug für Personen mit eingeschränktem Schutzstatus aufgehoben werden. Zudem soll der Bundespolizei bei aufgegriffenen Personen ohne gültige Dokumente das Recht zuerkannt werden, Haft oder Gewahrsam zur Sicherung der Abschiebung in die Wege leiten zu können.

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