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De-facto-Deutscher: Unterschied zwischen den Versionen

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einbüregerung? eine scheinbare lösung
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[[De-facto-Deutscher|de-facto-Deutsche]] sind Menschen die in Deutschland leben und auf unbestimmte Zeit auch in Deutschland bleiben werden, jedoch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Dass diese Menschen eingebürgert werden können mag auf den ersten Blick eine Lösung darstellen. Nicht jedoch dann, wenn der neue Staat verlangt, die alte Staatsbürgerschaft aufzugeben oder wenn es Jahre dauert, bis jemand eingebürgert wird oder wenn jemand lang genug im Land lebt und Staat ihm individuell eine Einbürgerung verweigert.
Der Befriff '''de-facto-Deutsche''' kann verschieden interpretiert werden. Diese Menschen sind in [[Deutschland]] geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Einige haben nicht die [[deutsche Staatsbürgerschaft]], verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür oft ihre bisherige [[Staatsbürgerschaft]] aufgeben müssten, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen. Dies gilt zum Beispiel für [[Österreicher]]. In einigen Staaten gilt das [[Geburtsortsprinzip]], so dass das Kind eines deutschen Elternteils bei der Geburt dort nicht immer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Andererseits gilt in Deutschland das [[Abstammungsprinzip]], so dass sich daraus bestimmte Rechte ableiten lassen, wovon z.B. [[Russlanddeutsche]] Gebrauch machen.  


== Hintergründe ==
== Rechtsfragen ==
Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Sie verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssten, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen.  
Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.<ref>http://www.bamf.de/DE/Einbuergerung/InDeutschland/indeutschland-node.html - Stand Februar 2016</ref> Für Menschen aus der [[Europäische Union|Europäischen Union]] (EU) gelten besondere, vorteilhafte Regelungen, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, welche Vor- und Nachteile eine Einbürgerung hat.


Ohne die deutsche Staatsangehörigkeit bleiben sie jedoch vom juristischen Standpunkt aus gesehen [[Ausländer]] und werden auch als solche tituliert, auch wenn sie in Deutschland geboren sind und nie im Ausland gelebt haben. Sie haben de-Facto dieselben Pflichten wie [[de-jure-Deutscher|de-jure-Deutsche]], ihnen werden jedoch Bürgerrechte verweigert. Die sich daraus ergebende Unterschiede werden größtenteils in der deutschen Gesellschaft geduldet, gut geheißen und sogar eingefordert. Auch wenn das Grundgesetz davon spricht, dass vor dem Gesetz alle gleich seien: Selbst das Grundgesetz persönlich unterscheidet zwischen Menschen (Menschenrechte) und Deutschen (Bürgerrechte).
Menschen hatten 2016 einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
* unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte der EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
* bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
* seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
* eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
* ausreichende Deutschkenntnisse
* keine Verurteilung wegen einer Straftat
* Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland


Diese Menschen sind in der Lebensweise und aus der Sicht ihrer staatlichen Pflichten in weiten Teilen Deutschen vergleichbar, werden aber in diversen Punkten diskriminiert - so dass es sich nur um de-facto-Deutsche handelt, die rechtlich benachteiligt werden.
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== Links und Quellen ==
== Siehe auch ==
=== Siehe auch ===
* [[Passausländer]]
* [[Passausländer]]
=== Weblinks ===
== Literatur ==
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== Einzelnachweise ==
=== Quellen ===
=== Literatur ===
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=== Einzelnachweise ===
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Aktuelle Version vom 14. Januar 2025, 22:51 Uhr

Der Befriff de-facto-Deutsche kann verschieden interpretiert werden. Diese Menschen sind in Deutschland geboren und/oder leben seit Jahren und Jahrzehnten in Deutschland. Es ist wahrscheinlich, dass diese Menschen auch in Deutschland bleiben werden. Üblicherweise sehen diese Menschen jedoch in Deutschland auch ihre Heimat oder ihre neue Heimat. Einige haben nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, verzichten jedoch auf eine Einbürgerung, da sie hierfür oft ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben müssten, was sie aus diversen privaten Gründen ablehnen. Dies gilt zum Beispiel für Österreicher. In einigen Staaten gilt das Geburtsortsprinzip, so dass das Kind eines deutschen Elternteils bei der Geburt dort nicht immer die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt. Andererseits gilt in Deutschland das Abstammungsprinzip, so dass sich daraus bestimmte Rechte ableiten lassen, wovon z.B. Russlanddeutsche Gebrauch machen.

Rechtsfragen

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, kann sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Die Einbürgerung kostet 255 Euro pro Person. Für minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammen eingebürgert werden, sind 51 Euro zu bezahlen. Minderjährige, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden, müssen ebenfalls 255 Euro bezahlen.[1] Für Menschen aus der Europäischen Union (EU) gelten besondere, vorteilhafte Regelungen, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, welche Vor- und Nachteile eine Einbürgerung hat.

Menschen hatten 2016 einen Anspruch auf Einbürgerung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine Blaue Karte der EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  • bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  • seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (diese Frist kann nach erfolgreichem Besuch eines Integrationskurses auf sieben Jahre verkürzt werden, bei besonderen Integrationsleistungen sogar auf sechs Jahre)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (De-facto-Deutscher) vermutlich nicht.

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