PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Strafanzeige: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Lucky Man (Diskussion | Beiträge)
+Abschnitt "Weblinks" hinzugefügt
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Strafanzeige als Instrument der Politik: Bitte Nachweis, woher diese Information stammt
 
(9 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Eine '''Strafanzeige''' (in der [[Schweiz]]: '''Verzeigung''') ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörde]]n, der nach Auffassung des Mitteilenden einen [[Straftat]]bestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem [[Strafantrag (Deutschland)|Strafantrag]] zu unterscheiden, der eine [[Verfahrensvoraussetzung|Prozessvoraussetzung]] ist. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist eine [[anonym]]e Strafanzeige jedoch nicht möglich.
Eine '''Strafanzeige''' (in der [[Schweiz]]: '''Verzeigung''') ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen [[Strafverfolgungsbehörde]]n, der nach Auffassung des Mitteilenden einen [[Straftat]]bestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem [[Strafantrag]] zu unterscheiden, der eine [[Verfahrensvoraussetzung]] für einen [[Gericht]]sprozess ist. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist eine [[anonym]]e Strafanzeige nicht zulässig; doch können die Namen der Personen, die eine Strafanzeige stellen, im Rahmen des [[Ermittlungsverfahren]]s unter Verschluss bleiben. Eine Strafanzeige „gegen Unbekannt“ erfolgt, wenn kein Täter bekannt ist.


==Beispiele==
== Siehe auch ==
Eine von Seiten der [[Staatsanwaltschaft]] festgestellte [[Beleidigung]] wird mit einer [[Freiheitsstrafe]] bis zu einem Jahr oder mit entsprechender [[Geldstrafe]] geahndet.
*[[Strafverfahren]]


==Weblinks==
{{Rechtshinweis}}
* https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/ablauf-des-strafverfahrens/


{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}

Aktuelle Version vom 14. Januar 2025, 16:28 Uhr

Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung) ist die Mitteilung eines Sachverhalts an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte. Die Strafanzeige ist von dem Strafantrag zu unterscheiden, der eine Verfahrensvoraussetzung für einen Gerichtsprozess ist. Eine Strafanzeige kann mündlich oder schriftlich erfolgen. In der Bundesrepublik Deutschland ist eine anonyme Strafanzeige nicht zulässig; doch können die Namen der Personen, die eine Strafanzeige stellen, im Rahmen des Ermittlungsverfahrens unter Verschluss bleiben. Eine Strafanzeige „gegen Unbekannt“ erfolgt, wenn kein Täter bekannt ist.

Siehe auch

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika