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Selbstbehalt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Selbstbehalt''' wird im [[Versicherung]]swesen manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten für Schäden mit dem Ziel, die [[Versicherungsprämie]] zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Schadensfall angeboten: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Hierzu wird die ''Selbstbehaltquote'' (SB-Quote) mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt in der Berechnung des Solvabilitätsbedarfs den Anteil der in [[Rückversicherung]] gegebenen [[Risiko|Risiken]] und ist beim Versicherungsgeber auf ein Minimum von 50 % begrenzt.
Der Begriff '''Selbstbehalt''' (abgekürzt SB) wird im [[Versicherung]]swesen manchmal im Sinne von ''Selbstbeteiligung'' benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die [[Versicherungsprämie]] zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Hierzu wird die ''Selbstbehaltquote'' (SB-Quote) mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt den Anteil der in [[Rückversicherung]] gegebenen [[Risiko|Risiken]] und ist beim Versicherungsgeber auf ein Minimum von 50 % begrenzt.


Dabei gilt folgende Formel SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1
Dabei gilt folgende Formel SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1

Version vom 12. November 2024, 12:22 Uhr

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Der Begriff Selbstbehalt (abgekürzt SB) wird im Versicherungswesen manchmal im Sinne von Selbstbeteiligung benutzt. Es handelt sich um eine finanzielle Beteiligung des Versicherungsnehmers an den Kosten eines Versicherungsfalls mit dem Ziel, die Versicherungsprämie zu reduzieren. Für den Versicherungsnehmer werden meist unterschiedliche Festbeträge je Fall angeboten: je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Hierzu wird die Selbstbehaltquote (SB-Quote) mit dem Beitragsindex und dem Schadenindex multipliziert. Die Selbstbehaltquote berücksichtigt den Anteil der in Rückversicherung gegebenen Risiken und ist beim Versicherungsgeber auf ein Minimum von 50 % begrenzt.

Dabei gilt folgende Formel SB-Quote = Schäden f.e.R.GJ + Schäden f.e.R.GJ-1 + Schäden f.e.R.GJ-2 / Schäden Gesamt GJ + Schäden Gesamt GJ-1 + Schäden Gesamt GJ-1

f.e.R. = für eigene Rechnung, GJ = Geschäftsjahr

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Erster Autor: Aldavadda angelegt am 15.09.2011 um 16:56, weitere Autoren: Christian1985, KMic, SteEis., Hardcoreraveman, Bormaschine, Patrick G. DLG, Johnny Controletti