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Geschäftsführer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Geschäftsführer''' ist im [[Gesellschaftsrecht (Deutschland)|deutschen Gesellschaftsrecht]] eine [[natürliche Person]], die bei [[Unternehmen]] oder sonstigen [[Personenvereinigung]]en mit der Führung des operativen Geschäfts betraut ist und die [[Gesellschaft (Gesellschaftsrecht)|Gesellschaft]] - zum Beispiel eine [[GmbH]] - gerichtlich und außergerichtlich [[Vertretungsmacht|vertritt]]. Die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt [[Geschäftsführung]].
 
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Aktuelle Version vom 11. September 2024, 10:01 Uhr

Ein Geschäftsführer ist im deutschen Gesellschaftsrecht eine natürliche Person, die bei Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen mit der Führung des operativen Geschäfts betraut ist und die Gesellschaft - zum Beispiel eine GmbH - gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Die Tätigkeit von Geschäftsführern heißt Geschäftsführung.

Die englischen Bezeichnungen sind Managing Director und Chief Executive Officer (CEO).

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