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Mindestlohn: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Mindestlohn''' beträgt ab sofort 12,55 EUR für ungelernte [[Aushilfe|Hilfskräfte]] in der [[Pflegebranche]].
Unter dem '''Mindestlohn''' versteht man in der [[Wirtschaft]] ein durch [[Gesetz]] oder [[Tarifvertrag]] festgelegtes [[Arbeitsentgelt]], das als Mindestsatz gilt und nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des [[Mindestlohngesetz]]es (MiLoG) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Dieser Mindestlohn wurde für das Jahr 2020 auf 9,35 € [[Brutto]] je Zeitstunde festgesetzt. Im Herbst 2022 wurde der Mindestlohn auf 12,00 € brutto je Arbeitsstunde erhöht. Zur Zeit liegt er bei 12,41 €.


[[Kategorie:Arbeitsmarkt]]
Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen:
* den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
* Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche [[Tarifvertrag|Tarifverträge]] auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes;
* Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des [[Arbeitnehmer-Entsendegesetz]]es;
* den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
* Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des [[Arbeitnehmerüberlassung]]sgesetzes;
* [[Vergabemindestlohn|Vergabemindestlöhne]] nach den Vergabegesetzen der Länder
 
Die Vergabemindestlöhne beinhalten nach Ansicht von Rechtsexperten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt.<ref>Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Mindestlohngesetz, Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie beratende Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, 2015, S. 8.</ref>
 
==Beispiele==
*Der Kommunikationsdienstleister [[KiKxxl]] zahlte im August [[2018]] einen Lohn von 9,50 €.
*Der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte beträgt heute 10,85 Euro in den [[Neue Bundesländer|neuen Bundesländern]] und 11,35 Euro in den [[Alte Bundesländer|alten Bundesländern]].<ref>[http://www.altenpflege-online.net/Infopool/Nachrichten/Spahn-und-Heil-Hoehere-Pflege-Mindestloehne-ein-guter-Anfang Spahn und Heil: Höhere Pflege-Mindestlöhne "ein guter Anfang"], 22. April 2020 </ref>
 
{{Rechtshinweis}}
{{PPA-Kupfer}}
== Einzelnachweise ==
<references />
 
{{Normdaten|TYP=s|GND=4170008-9}}
 
[[Kategorie:Arbeitsmarktpolitik]]
[[Kategorie:Sozialpolitik]]

Aktuelle Version vom 4. September 2024, 20:19 Uhr

Unter dem Mindestlohn versteht man in der Wirtschaft ein durch Gesetz oder Tarifvertrag festgelegtes Arbeitsentgelt, das als Mindestsatz gilt und nicht unterschritten werden darf. In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2015 aufgrund des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn. Dieser Mindestlohn wurde für das Jahr 2020 auf 9,35 € Brutto je Zeitstunde festgesetzt. Im Herbst 2022 wurde der Mindestlohn auf 12,00 € brutto je Arbeitsstunde erhöht. Zur Zeit liegt er bei 12,41 €.

Das deutsche Arbeitsrecht kennt sechs Arten von Mindestlöhnen:

  • den allgemeinen Mindestlohn auf der Grundlage des Mindestlohngesetzes;
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Tarifvertragsgesetzes;
  • Branchenmindestlöhne durch allgemeinverbindliche Tarifverträge auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
  • den Mindestlohn für die Pflegebranche durch Rechtsverordnung auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes;
  • Lohnuntergrenzen für Leiharbeitnehmer auf der Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes;
  • Vergabemindestlöhne nach den Vergabegesetzen der Länder

Die Vergabemindestlöhne beinhalten nach Ansicht von Rechtsexperten keinen individuellen Anspruch der Arbeitnehmer auf ein Mindestentgelt.[1]

Beispiele

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Deutscher Gewerkschaftsbund (Hrsg.), Mindestlohngesetz, Informationen für Prozessvertretungen, Gerichte, ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie beratende Gewerkschaftssekretärinnen und Gewerkschaftssekretäre, 2015, S. 8.
  2. Spahn und Heil: Höhere Pflege-Mindestlöhne "ein guter Anfang", 22. April 2020