Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt
Schön, dass Sie da sind!

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Rufmord: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Balver (Diskussion | Beiträge)
K Zitate: Verleumdung verlinkt
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Siehe auch: kein Zusammenhang erklärt
 
(5 dazwischenliegende Versionen von 5 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
'''Rufmord''' ist das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind. Damit kann oder soll dem öffentlichen Ansehen dieser Person geschadet werden. Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung wird im deutschen [[Strafgesetzbuch]] (StGB) aufgeführt und als [[Üble Nachrede]] bezeichnet.<ref>siehe {{§|186|stgb|buzer}} StGB mit Rechtsprechung</ref> Eine [[Straftat]] ist insbesondere die „üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.<ref>siehe {{§|188|stgb|buzer}} StGB mit Rechtsprechung</ref> Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der [[Geschädigter|Geschädigte]] Anrecht auf [[Schadensersatz]].
'''Rufmord''' ist das Aufstellen [[Ehre|ehrverletzender]] Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind. Damit kann oder soll dem öffentlichen Ansehen dieser Person geschadet werden. Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung wird im deutschen [[Strafgesetzbuch]] (StGB) aufgeführt und als [[Üble Nachrede]] bezeichnet.<ref>siehe {{§|186|stgb|buzer}} StGB mit Rechtsprechung</ref> Eine [[Straftat]] ist insbesondere die „üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.<ref>siehe {{§|188|stgb|buzer}} StGB mit Rechtsprechung</ref> Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der [[Geschädigter|Geschädigte]] Anrecht auf [[Schadensersatz]].


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}
Zeile 5: Zeile 5:
==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Beleidigung (Deutschland)]]
*[[Beleidigung (Deutschland)]]
*[[Verleumdung]]
*[[Verfügungsverfahren]]
==Zitate==
* "Sie können von Rufmord versucht werden und [[Mensch]]en [[Verleumdung|verleumden]] und beschmutzen, vor allem in der Welt der [[Politik]]." (Aussage von [[Papst Franziskus]] zu den Medien)


==Weblinks==
==Weblinks==
Zeile 19: Zeile 14:


[[Kategorie:Ethik]]
[[Kategorie:Ethik]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Strafrecht]]
[[Kategorie:Psychologie]]

Aktuelle Version vom 5. Mai 2024, 00:25 Uhr

Rufmord ist das Aufstellen ehrverletzender Behauptungen über eine Person, obwohl bekannt ist, dass sie unwahr sind. Damit kann oder soll dem öffentlichen Ansehen dieser Person geschadet werden. Eine ehrverletzende Tatsachenbehauptung wird im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) aufgeführt und als Üble Nachrede bezeichnet.[1] Eine Straftat ist insbesondere die „üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“.[2] Im Falle des erwiesenen Rufmordes hat der Geschädigte Anrecht auf Schadensersatz.

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. siehe § 186Vorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Rechtsprechung
  2. siehe § 188Vorlage:§/Wartung/buzer StGB mit Rechtsprechung