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Arbeitnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Arbeitnehmer''', in [[Österreich]] auch als ''unselbständig Beschäftigte'' oder ''Dienstnehmer'', in der [[Schweiz]] als ''Mitarbeitende'' bezeichnet, sind [[natürliche Person]]en, die im Rahmen eines [[Arbeitsverhältnis]]ses aufgrund eines Arbeits[[vertrag]]s verpflichtet sind, ihre [[Arbeitskraft]] weisungsgebunden gegen [[Arbeitsentgelt]] ihrem [[Arbeitgeber]] zur Verfügung zu stellen. Sie sind zu unterscheiden von den [[Beamte]]n, die keinen Arbeitsvertrag haben, sondern eine [[Ernennungsurkunde]] bekommen.
'''Arbeitnehmer''', in [[Österreich]] auch als ''unselbständig Beschäftigte'' oder ''Dienstnehmer'', in der [[Schweiz]] als ''Mitarbeitende'' bezeichnet, sind [[natürliche Person]]en, die im Rahmen eines [[Arbeitsverhältnis]]ses aufgrund eines [[Arbeitsvertrag]]s verpflichtet sind, ihre [[Arbeitskraft]] weisungsgebunden gegen [[Arbeitsentgelt]] ihrem [[Arbeitgeber]] zur Verfügung zu stellen. Sie sind zu unterscheiden von den [[Beamte]]n, die keinen Arbeitsvertrag haben, sondern eine [[Ernennungsurkunde]] bekommen.


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Version vom 22. April 2024, 11:35 Uhr

Arbeitnehmer, in Österreich auch als unselbständig Beschäftigte oder Dienstnehmer, in der Schweiz als Mitarbeitende bezeichnet, sind natürliche Personen, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgrund eines Arbeitsvertrags verpflichtet sind, ihre Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Arbeitsentgelt ihrem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Sie sind zu unterscheiden von den Beamten, die keinen Arbeitsvertrag haben, sondern eine Ernennungsurkunde bekommen.

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