PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige e-mail-adresse. Wenn keine e-mail ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Zitat: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Der Zweck eines '''Zitates''' ist, eine eigene Aussage zu untermauern. Zu unterscheiden ist das wörtliche Zitat und das sinngemäße Zitat. Hier ist besonders der § 51 des deutschen [[Urheberrechtsgesetz]]es zu beachten. | Der Zweck eines '''Zitates''' ist, eine eigene Aussage oder Behauptung zu untermauern. Zu unterscheiden ist das wörtliche Zitat und das sinngemäße Zitat. Hier ist besonders der § 51 des deutschen [[Urheberrechtsgesetz]]es zu beachten. | ||
Als Zitat werden Übernahmen von Textstellen sowohl aus wissenschaftlichen und Fachpublikationen als auch aus anderen Zusammenhängen (Journalismus, öffentliche Debatte usw.) bezeichnet. | Als Zitat werden Übernahmen von Textstellen sowohl aus wissenschaftlichen und Fachpublikationen als auch aus anderen Zusammenhängen (Journalismus, öffentliche Debatte usw.) bezeichnet. |
Version vom 26. August 2023, 18:16 Uhr
Der Zweck eines Zitates ist, eine eigene Aussage oder Behauptung zu untermauern. Zu unterscheiden ist das wörtliche Zitat und das sinngemäße Zitat. Hier ist besonders der § 51 des deutschen Urheberrechtsgesetzes zu beachten.
Als Zitat werden Übernahmen von Textstellen sowohl aus wissenschaftlichen und Fachpublikationen als auch aus anderen Zusammenhängen (Journalismus, öffentliche Debatte usw.) bezeichnet.
Paragraph 51 im Wortlaut:
- § 51 Zitate
- Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe, wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
- einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
- Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
- einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Weblinks
Andere Lexika