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Korruption: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Korruption''' ist der [[Missbrauch]] einer bestimmten [[Vertrauen]]sstellung, meist um dabei finanzielle Vorteile zu erlangen. Auftreten kann sie z. B. bei [[Genehmigung]]en, Personalentscheidungen und [[Auftrag]]svergaben. Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht.
'''Korruption''' ist der [[Missbrauch]] einer bestimmten [[Vertrauen]]sstellung, meist um dabei finanzielle Vorteile zu erlangen. Auftreten kann sie z. B. bei [[Genehmigung]]en, Personalentscheidungen und [[Auftrag]]svergaben. Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht.
Die Straftatbestände finden sich u.a. in folgenden Paragraphen des deutschen [[Strafgesetzbuch]]es (StGB):<ref>{{Literatur |Autor=Landeskriminalamt Baden-Württemberg |Titel=Jahresbericht 2014, Korruptionskriminalität |Seiten=18, 19 |Online=[https://lka.polizei-bw.de/wp-content/uploads/sites/14/2019/02/2014_Korruptionskriminalitaet.pdf PDF]}}</ref>
* {{§|331|stgb|juris}} StGB [[Vorteilsannahme]]
* {{§|332|stgb|juris}} StGB [[Bestechlichkeit]]
* {{§|333|stgb|juris}} StGB [[Vorteilsgewährung]]
* {{§|334|stgb|juris}} StGB [[Bestechung]]
* {{§|335|stgb|juris}} StGB Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
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* [[Korruption in Russland]]
* [[Korruption in Russland]]
* [[Korruption in Venezuela]]
* [[Korruption in Venezuela]]
* [[Korruption in Nigeria]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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[[Kategorie:Wirtschaftskriminalität]]
[[Kategorie:Wirtschaftskriminalität]]
[[Kategorie:Sozialethik]]
[[Kategorie:Sozialethik]]
[[Kategorie:Öffentliches Recht]]

Aktuelle Version vom 9. November 2022, 08:48 Uhr

Korruption ist der Missbrauch einer bestimmten Vertrauensstellung, meist um dabei finanzielle Vorteile zu erlangen. Auftreten kann sie z. B. bei Genehmigungen, Personalentscheidungen und Auftragsvergaben. Der Missbrauch besteht darin, Vorteile zu erlangen, auf die kein rechtmäßiger Anspruch besteht.

Die Straftatbestände finden sich u.a. in folgenden Paragraphen des deutschen Strafgesetzbuches (StGB):[1]

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika





  1.  Landeskriminalamt Baden-Württemberg: Jahresbericht 2014, Korruptionskriminalität. S. 18, 19 (PDF).