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Verlobung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „thumb|[[Theodor Körner mit seiner Verlobten Antonie Adamberger, Bild aus dem 19. J…“
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 24. Februar 2021, 12:35 Uhr

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Theodor Körner mit seiner Verlobten Antonie Adamberger, Bild aus dem 19. Jahrhundert

Die Verlobung (gehoben auch Verlöbnis) ist das traditionelle Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen. Die rechtlichen Verhältnisse des Verlöbnisses sind in Deutschland im ersten Titel des Familienrechts und zwar in den §§ 1297–1302[1] des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

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Einzelnachweise

  1. § 1297 BGB und folgende im Gesetzestext online
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!