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Krankengeld: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Krankengeld''' ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. | '''Krankengeld''' ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen [[Krankenversicherung]] nach dem [[Fünftes Buch Sozialgesetzbuch|Fünften Buch Sozialgesetzbuch]]. Es wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Pro Krankheit darf man insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren krankgeschrieben werden. | ||
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Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, ist allerdings nach oben hin gedeckelt. | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*https://www.barmer.de/leistungen-beratung/leistungen/krankengeld/krankengeld-arbeitnehmer-berechnung | *https://www.barmer.de/leistungen-beratung/leistungen/krankengeld/krankengeld-arbeitnehmer-berechnung | ||
[[Kategorie:Deutschland]] | {{PPA-Kupfer}} | ||
[[Kategorie:Sozialrecht (Deutschland)]] |
Aktuelle Version vom 21. November 2020, 06:26 Uhr
Krankengeld ist in Deutschland eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch. Es wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Pro Krankheit darf man insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren krankgeschrieben werden.
Höhe des Krankengeldes
Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, ist allerdings nach oben hin gedeckelt.
Weblinks
- https://www.barmer.de/leistungen-beratung/leistungen/krankengeld/krankengeld-arbeitnehmer-berechnung
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