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Als '''Tracking''' bezeichnet man eine Nutzerverfolgung - meist im [[Internet]], bei der durch speziell installierte [[Software]] das Nutzerverhalten | Als '''Tracking''' (von {{enS}} ''track'' = „Spur“) bezeichnet man eine Nutzerverfolgung - meist im [[Internet]], bei der zum Beispiel durch speziell installierte [[Software]] das Nutzerverhalten protokolliert wird. Aufzeichnung und Auswertung der [[Daten]] erfolgt oft ohne Nutzerwissen. Bei vielen [[Website]]s ist dies heute eine gängige Praxis. | ||
Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt werden. Auch die Möglichkeiten der Auswertung werden allgemein unterschätzt. | Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt werden. Auch die Möglichkeiten der Auswertung werden allgemein unterschätzt. Verschiedene Technologien in [[Sender-Empfänger-System]]en zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und [[Ortsbestimmung|Lokalisieren]] von Objekten wie zum Beispiel [[RFID]] verwenden das Tracking. | ||
== Rechtslage == | == Rechtslage == | ||
Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine [[anonym]]isierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.<ref>[https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080709-tracking-datenschutzkonform.html Info des Datenschutzzentrum]</ref> Am 1. Oktober 2019 entschied der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]], dass das Setzen und Abrufen von [[Cookies]] durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der [[Website]] benötigt.<ref>{{cite web|url=https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/cookies-aber-nur-mit-einwilligung-3176100/|title=Cookies? – aber nur mit Einwilligung!|publisher=[[Rechtslupe]]|date=2019-10-02|accessdate=2020-09-18}}</ref> | Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken im Internet sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine [[anonym]]isierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.<ref>[https://www.datenschutzzentrum.de/presse/20080709-tracking-datenschutzkonform.html Info des Datenschutzzentrum]</ref> Am 1. Oktober 2019 entschied der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]], dass das Setzen und Abrufen von [[Cookies]] durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der [[Website]] benötigt.<ref>{{cite web|url=https://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/cookies-aber-nur-mit-einwilligung-3176100/|title=Cookies? – aber nur mit Einwilligung!|publisher=[[Rechtslupe]]|date=2019-10-02|accessdate=2020-09-18}}</ref> | ||
== Lage in Deutschland == | == Lage in Deutschland == | ||
2011 berichtete das Nachrichtenmagazin [[Der Spiegel]]:<ref>Ausgabe 47/2011</ref> „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte [[Peter Schaar]] den Fall. | 2011 berichtete das Nachrichtenmagazin ''[[Der Spiegel]]'':<ref>Ausgabe 47/2011</ref> „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte [[Peter Schaar]] den Fall. | ||
Missbrauchsfilter in der Wikipedia | Missbrauchsfilter in der deutschen [[Wikipedia]] werden ohne Kenntnis der Benutzer verwendet, um Daten gefiltert und einem ausgewählten Administratoren-Bereich vorgelegt. Ein Beispiel ist der [[Missbrauchsfilter 74 (Wikipedia)]]. | ||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
*[http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Homepage-des-Bundestags-verstoesst-gegen-Datenschutzregeln-id17603256.html Augsburger Allgemeine]<small> Ausgabe vom Sonntag, 11. Dezember 2011</small> | *[http://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Homepage-des-Bundestags-verstoesst-gegen-Datenschutzregeln-id17603256.html Augsburger Allgemeine]<small> Ausgabe vom Sonntag, 11. Dezember 2011</small> | ||
*https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/ | *https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/ | ||
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Aktuelle Version vom 22. September 2020, 11:55 Uhr
Als Tracking (von englisch track = „Spur“) bezeichnet man eine Nutzerverfolgung - meist im Internet, bei der zum Beispiel durch speziell installierte Software das Nutzerverhalten protokolliert wird. Aufzeichnung und Auswertung der Daten erfolgt oft ohne Nutzerwissen. Bei vielen Websites ist dies heute eine gängige Praxis.
Nutzer wissen oftmals nicht, dass überhaupt Trackingdienste eingesetzt werden. Auch die Möglichkeiten der Auswertung werden allgemein unterschätzt. Verschiedene Technologien in Sender-Empfänger-Systemen zum automatischen und berührungslosen Identifizieren und Lokalisieren von Objekten wie zum Beispiel RFID verwenden das Tracking.
Rechtslage
Die gesetzlichen Anforderungen an Werkzeuge zum Tracking und Erstellen von Nutzungs-Statistiken im Internet sind eindeutig: Eine personenbezogene Sammlung und Auswertung ist unzulässig. Auch über eine anonymisierte Auswertung muss der Internetnutzer in allgemein verständlicher Form unterrichtet werden. Außerdem muss er informiert werden, dass er dieser Auswertung widersprechen kann.[1] Am 1. Oktober 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass das Setzen und Abrufen von Cookies durch Internetseiten eine aktive Einwilligung des Besuchers der Website benötigt.[2]
Lage in Deutschland
2011 berichtete das Nachrichtenmagazin Der Spiegel:[3] „Dass Besucher der Bundestagsseite nicht darüber informiert werden, dass ein Tracking-Tool benutzt wird, ist datenschutzrechtlich nicht zulässig.“ Laut Spiegel-Informationen soll die Tracking-Software sowohl auf der Webseite des Deutschen Bundestages als auch auf dem speziell für Kinder ausgelegten Bundestagsportal kuppelkucker.de zum Einsatz kommen. In beiden Fällen gebe es keinen Hinweis hierauf in den Datenschutzbestimmungen der Webseite. Die Bundestagsverwaltung gab sich ahnungslos und sah "keine Anhaltspunkte" für einen Rechtsverstoß. Daraufhin prüfte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar den Fall.
Missbrauchsfilter in der deutschen Wikipedia werden ohne Kenntnis der Benutzer verwendet, um Daten gefiltert und einem ausgewählten Administratoren-Bereich vorgelegt. Ein Beispiel ist der Missbrauchsfilter 74 (Wikipedia).
Weblinks
- Augsburger Allgemeine Ausgabe vom Sonntag, 11. Dezember 2011
- https://www.datenschutzzentrum.de/tracking/
Einzelnachweise
- ↑ Info des Datenschutzzentrum
- ↑ Cookies? – aber nur mit Einwilligung!. Rechtslupe (2. Oktober 2019). Abgerufen am 18. September 2020.
- ↑ Ausgabe 47/2011
Vergleich zu Wikipedia