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Arbeitsgericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Arbeitsgericht''' ist regelmäßig das [[Gericht]] erster [[Instanz (Recht)|Instanz]] für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem [[Arbeitsverhältnis]] stehen. Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen [[Arbeitnehmer]] und [[Arbeitgeber]] sowie für die Streitigkeiten zwischen den [[Tarifvertragspartei]]en.


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Version vom 19. Mai 2019, 08:53 Uhr

Das Arbeitsgericht ist regelmäßig das Gericht erster Instanz für Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis stehen. Die Arbeitsgerichte sind zuständig in allen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie für die Streitigkeiten zwischen den Tarifvertragsparteien.

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