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Verfassungskonflikt: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Verfassungskonflikt''' war ein Konflikt zwischen [[Otto von Bismarck]] und dem [[Landtag]] in [[Preußen]] ab [[1862]]. Um eine Heeres-Verstärkung durchzusetzen, welche von bürgerlichen Landtag nicht genehmigt wurde, regierte Bismarck unter Bruch der Verfassung gegen die Haushalts-Kompetenz des Landtags und drückte die Heeresvorlage selbstherrlich durch. Nach dem Sieg Preussens gegen Habsburg-Österreich [[1866]] segnete der Landtag den Verfassungsbruch mit dem ''Indemnitätsgesetz'' nachträglich ab.
Ein '''Verfassungskonflikt''' ist ein [[Konflikt]] zwischen [[Verfassungsorgan]]en, der nicht institutionell (z. B. durch ein Urteil des [[Verfassungsgericht]]es, das beide Seiten akzeptieren) gelöst wird.


[[Kategorie:Preußen]]
Im Laufe der Geschichte gab es verschiedene Verfassungskonflikte:
[[Kategorie:Otto von Bismarck]]
 
* [[Hannoverscher Verfassungskonflikt]] (1837)
* [[Kurhessischer Verfassungskonflikt]] (1850)
* [[Preußischer Verfassungskonflikt]] (1862–1866)
 
{{PPA-Kupfer}}
 
[[Kategorie:Verfassungsrecht]]

Aktuelle Version vom 22. April 2019, 07:38 Uhr

Ein Verfassungskonflikt ist ein Konflikt zwischen Verfassungsorganen, der nicht institutionell (z. B. durch ein Urteil des Verfassungsgerichtes, das beide Seiten akzeptieren) gelöst wird.

Im Laufe der Geschichte gab es verschiedene Verfassungskonflikte:

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