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Abschleppseil: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Abschleppseil''' ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge. Neben der Seilversion wird auch ein Abschleppgurt verwendet. | Ein '''Abschleppseil''' ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge. Neben der Seilversion wird auch ein Abschleppgurt verwendet. | ||
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf diese Abschleppeinrichtung nicht länger als fünf Meter sein (siehe § 43 Abs.3 StVZO) und muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch. | Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ([[StVZO]]) darf diese Abschleppeinrichtung nicht länger als fünf Meter sein (siehe § 43 Abs.3 StVZO) und muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch. | ||
Abschleppseile werden für die verschiedensten Gewichtsklassen hergestellt und im Markt angeboten, übliche Werte liegen zwischen 1900 kg bis 6000 kg. | Abschleppseile werden für die verschiedensten Gewichtsklassen hergestellt und im Markt angeboten, übliche Werte liegen zwischen 1900 kg bis 6000 kg. | ||
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Als Alternative zu Abschleppseilen existieren Abschleppstangen. Mit ihnen bleibt der Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug konstant und es können auch die Bremskräfte vom ziehenden Fahrzeug übertragen werden. | Als Alternative zu Abschleppseilen existieren Abschleppstangen. Mit ihnen bleibt der Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug konstant und es können auch die Bremskräfte vom ziehenden Fahrzeug übertragen werden. | ||
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*[http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__43.html Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §43] | *[http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__43.html Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) §43] | ||
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2012, 18:12 Uhr
Ein Abschleppseil ist eine Einrichtung zum Verbinden zweier Fahrzeuge. Neben der Seilversion wird auch ein Abschleppgurt verwendet.
Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) darf diese Abschleppeinrichtung nicht länger als fünf Meter sein (siehe § 43 Abs.3 StVZO) und muss deutlich gekennzeichnet sein, beispielsweise durch ein rotes Tuch.
Abschleppseile werden für die verschiedensten Gewichtsklassen hergestellt und im Markt angeboten, übliche Werte liegen zwischen 1900 kg bis 6000 kg.
Als Alternative zu Abschleppseilen existieren Abschleppstangen. Mit ihnen bleibt der Abstand zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug konstant und es können auch die Bremskräfte vom ziehenden Fahrzeug übertragen werden.
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