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Meisterbrief im Handwerk

Aus PlusPedia
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Der Meisterbrief im Handwerk ist eine Urkunde, die nach bestandener Prüfung dem Meister ausgehändigt wird. Nach Erhalt des Meisterbriefes kann der Meister sich in die Handwerksrolle eintragen lassen und erhält die Berechtigung, selbständig einen Betrieb zu führen und Lehrlinge in dem entsprechenden Handwerk auszubilden

Besonderheiten

Auszeichnungen, die von der zuständigen Handwerkskammer verliehen werden, sind:

  • Ehrung beim Betriebsjubiläum (nach 25, 50, 75, 100 und 150 Jahren)
  • der goldene Meisterbrief, für das 50-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
  • der diamantene Meisterbrief, für das 60-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung
  • der eiserne Meisterbrief, für das 70-jährige Jubiläum der bestandenen Meisterprüfung

Liste

Die Ausübung folgender Gewerbe ist gemäß der Handwerksordnung (HwO) an einen Meisterbrief gebunden (Anlage A HwO):

  • Dachdecker
  • Gebäudereiniger
  • Maurer und Betonbauer
  • Metallblasinstrumentenmacher
  • Ofen- und Luftheizungsbauer
  • Zimmerer
  • Straßenbauer
  • Wärme-, Kälte-, Schallschutzisolierer
  • Brunnenbauer
  • Steinmetzen und Steinbildhauer
  • Stukkateure
  • Maler und Lackierer
  • Gerüstbauer
  • Schornsteinfeger
  • Metallbauer
  • Chirurgiemechaniker
  • Karrosserie- und Fahrzeugbauer
  • Feinwerkmechaniker
  • Zweiradmechaniker
  • Kälteanlagenbauer
  • Informationstechniker
  • Kraftfahrzeugtechniker
  • Landmaschinenmechaniker
  • Büchsenmacher
  • Klempner
  • Installateur und Heizungsbauer
  • Elektrotechniker
  • Elektromaschinenbauer
  • Tischler
  • Boots- und Schiffbauer
  • Seiler
  • Bäcker
  • Konditor
  • Fleischer
  • Augenoptiker
  • Hörgeräteakustiker
  • Orthopädietechniker
  • Orthopädieschuhmacher
  • Zahntechniker
  • Friseure
  • Glaser
  • Glasbläser und Glasapparatebauer
  • Vulkaniseure und Reifenmechaniker

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise


Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Meisterbrief im Handwerk) vermutlich nicht.

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